Die Steuererklärung. Ein heikles Thema für die meisten Steuerzahler.
Jedes Jahr wieder erwartet das Finanzamt die Erklärung des Steuerbürgers, welche Einkünfte er im vergangenen Steuerjahr hatte.
Und so gut wie jedes Jahr gilt es, oft zahlreiche Änderungen zu beachten, wenn die Steuerklärung gemacht wird.
Die Steuerklärung online machen
Die tatsächliche Durchführung der Einkommensteuererklärung hat sich jedoch dank der modernen Technik im Laufe der letzten Jahre wesentlich vereinfacht.
Der Computer macht‘s möglich. In den meisten Haushalten Deutschlands ist mindestens ein Computer vorhanden. Dank mittlerweile gut ausgereifter Steuerprogramme ist es dem Steuerpflichtigen ein Leichtes, eine Steuererklärung online zu machen.
Jedenfalls dann, wenn er sich in die Materie eingearbeitet hat. Denn keine noch so gute Steuersoftware kann Beratung und Informationen komplett ersetzen.
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Klärung steuerlicher Fragenn
Deshalb ist es in jedem Fall angebracht, sich, bevor man die Steuererklärung online macht, umfassend über die aktuellen Änderungen zu informieren.
Nur auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass alle Angaben in der Steuerklärung auch korrekt gemacht werden. Zum Glück ist das Internet als Informationsplattform ideal geeignet, um sich dieses Wissen zu verschaffen.
Auch der steuerberatende Personenkreis wird eine Steuererklärung online machen. Die Zeiten, in denen Steuerfachangestellte seitenweise grüne Formulare ausfüllten, die sind definitiv vorbei.
Seit 2013 ist es Pflicht, Umsatzsteuerklärung online abzugeben
Seit etwa zehn Jahren gibt es die Möglichkeit, steuerliche Erklärungen über das Internet abzugeben. Seit 2013 ist dies sogar bei einigen Steuererklärungen wie etwa der Umsatzsteuervoranmeldung oder der Umsatzsteuererklärung zwingend notwendig.
Andere als die elektronische Abgabe wird dann vom Finanzamt nicht mehr akzeptiert.
Die Authentifizierung bei der online Steuerklärung
Der einfache Steuerbürger kann eine elektronische Steuererklärung online abgeben, ohne sich gegenüber dem Finanzamt authentifizieren zu müssen.
In diesem Fall ist es erforderlich, dass er eine unterschriebene Kurzfassung der Steuererklärung in Papierform beim Finanzamt einreicht.
Professionellen Steuerberatern oder Lohnsteuerhilfevereinen ist es möglich, eine Authentifizierung Ihrer Person gegenüber der Steuerverwaltung durchzuführen.
USB-Stick mit Authentifizierungssoftware
Dies ist entweder möglich durch die Erstellung einer elektronischen Datei oder durch Erwerb eines USB-Sticks mit Authentifizierungssoftware. Letzterer kostet zwar etwas Geld, ist aber sicherer und für jeden Steuerfall verwendbar.
Wenn eine Steuererklärung online gemacht wird und dafür eine der Formen der Authentifizierung gewählt wird, muss, je nach Steuerfall, unter Umständen überhaupt kein Ausdruck mehr an das Finanzamt übergeben werden.
Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Abgabenordnung (AO) § 150 Form und Inhalt der Steuererklärungen →
- Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz (EStG) →
- Bundesministerium der Justiz: Abgabenordnung (AO) § 149 Abgabe der Steuererklärungen →
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