Jeder deutsche Bürger, der sein Einkommen durch Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung oder eine Unternehmung bezieht, muss eine Steuererklärung abgeben.
Deshalb kennt so gut wie jeder den für die Steuererklärung notwendigen Vordruck. Denn die Steuererklärung möchte das Finanzamt in einer von ihm festgelegten Form serviert bekommen. Eine formlose Steuererklärung ist nichtig.
Inhaltsverzeichnis:
Früher wurden Steuererklärung Vordrucke automatisch versandt
So ein Steuererklärung Vordruck wurde zu Zeiten, als die Finanzverwaltung pekuniär noch besser ausgestattet war, jedem Bürger zugeschickt. Aber die Zeiten sind vorbei. Wer eine Steuererklärung machen möchte, muss zum Finanzamt hingehen und sich dort den Steuererklärung Vordruck holen.
Schon aus diesem Grunde empfiehlt sich die Beauftragung eines steuerlichen Fachberaters, denn dieser beschafft sich die Steuererklärung Formulare in größerer Anzahl.
Im Übrigen ist es nicht zweckmäßig, wenn man einmal beim Finanzamt diesen Vordruck abholt, gleich mehrere Exemplare davon zur Verwendung in folgenden Jahren mitzunehmen.
Denn jedes Jahr gibt es ein neues, anders gestaltetes Formular. Dieses wird dann verständlich, wenn man weiß, dass die Steuergesetze sich jedes Jahr ändern.
Abgabe einer elektronischen Steuererklärung
Seit einigen Jahren gibt es die Möglichkeit der Abgabe einer elektronischen Steuererklärung. Da mittlerweile in allen Betrieben und auch den meisten Haushalten Computer vorhanden sind, empfiehlt sich diese papierlose Form des Steuererklärung Vordruckes.
Jedermann kann sich diesen elektronischen Steuererklärung Vordruck auf der Seite www.elster.de herunterladen. Das ganze Programm nennt sich elektronische Steuererklärung (Elster). Wobei der Name des Programms durchaus doppeldeutig zu verstehen ist.
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Elster - die elektronische Steuererklärung
In den Anfangszeiten von Elster war diese papierlose Steuererklärung mitnichten papierlos. Man konnte zwar alles im Computer eintragen und elektronisch versenden, musste jedoch trotzdem einen Ausdruck auf Papier fertigen und diesen beim Finanzamt abgeben.
Seit 2013 hat sich dieses geändert. Wer regelmäßig eine elektronische Steuererklärung abgibt, kann bei Elster einmalig einen USB-Stick kaufen, mit dem eine eindeutige Identifizierung möglich ist.
Wird nun eine elektronische Steuererklärung mit dieser Zertifizierung abgegeben, ist keinerlei Papier ausdrucken mehr erforderlich. Es müssen im Moment zwar noch die papierenen Anlagen dem Finanzamt eingereicht werden, dies wird jedoch noch verändert.
Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz (EStG) § 5b Elektronische Übermittlung von Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen →
- Bundesministerium der Justiz: Abgabenordnung (AO) § 19 Steuern vom Einkommen und Vermögen natürlicher Personen →
- Bundesministerium der Justiz: Abgabenordnung (AO) § 87b Bedingungen für die elektronische Übermittlung von Daten an Finanzbehörden →
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