Thema Vorsteuer bei der Steuererklärung

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Für Außenstehende ist im Bereich der Steuer die Bezeichnung 'Vorsteuer' etwas verwirrend. Sie stellt aber nichts anders als die ersetzbare Umsatzsteuer eines Unternehmens dar.

Ersetzbar ist sie deshalb, weil allein der Endkunde die Umsatzsteuer zu leisten hat. Der Unternehmer kann sich die Vorsteuer also via seiner Steuererklärung beim Finanzamt erstatten lassen. Dies ist im Prinzip ein Routinevorgang, für den aber einige Bedingungen erfüllt sein müssen.

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Vorsteuer als für Unternehmen ersetzbare Steuer

Für verschiedene Phasen der Unternehmensgründung gelten dabei unterschiedliche Regelungen zu dieser Frage der Steuer. Schließlich muss sich ein Unternehmen erst entwickeln.

Deshalb ist es möglich, schon in der Gründungsphase bei allen anfallenden Investitionen den Abzug der Vorsteuer zu beantragen. Allerdings muss man dies vorher mit dem Finanzamt klären bzw. dort beantragen.

Regelung als Kleinunternehmer anwenden

Zudem existiert die Regelung, sich bei der Steuer als Kleinunternehmer nach § 19 des UStG behandeln zu lassen. Dafür darf der Umsatz in einem Kalenderjahr nicht mehr als 17.500 Euro betragen.

Dies bringt viele Vorteile mit sich, gerade im Rahmen der Fragen zur Vorsteuer und deren Abzugsfähigkeit in der Steuererklärung.

Genauer gesagt, besteht der große Vorteil aus dem Wegfall der Erhebung von Umsatzsteuer. Eine Menge Verwaltungsarbeit wird gespart, was vor allem kleinen Unternehmen nutzt.

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Ausschlussgründe für den Ersatz der Vorsteuer

Die Vorsteuer in der Steuererklärung geltend zu machen, ist bei folgenden Vorgängen nicht möglich:

  • Der Unternehmer erlöst nur Umsätze, die ohnehin umsatzsteuerfrei sind.
  • Ein Unternehmer erwirbt einen Gegenstand allein für den privaten Gebrauch.
  • Die Rechnung ist unvollständig, wichtige Angaben fehlen.
  • Der Unternehmer weist in seinen Rechnungen keine Umsatzsteuer aus, weil ihn das Finanzamt als Kleinunternehmer führt. Dies ist in Deutschland nach § 19 UStG möglich.

 Weitere wichtige Informationen

Keine für das Unternehmen relevante Lieferung, Einfuhr oder Erwerb von einem Gegenstand ist gegeben, wenn der Unternehmer diesen Gegenstand oder diese Leistung zu weniger als 10 % für das steuerlich betreffende Unternehmen nutzt.

Bestimmten Gruppen von Unternehmern ist es auch möglich, die Vorsteuer via einer Vorsteuerpauschale zu ermitteln, welche die Steuer, wie der Name bereits erklärt, durch einen pauschalen Satz bestimmt. Dies erspart viel Arbeit im laufenden Unternehmensbetrieb, sodass es besonders für kleinere Unternehmen eine Option ist.

Einzelnachweise


  1. Bundesministerium der Justiz: Umsatzsteuergesetz (UStG) § 15 Vorsteuerabzug
  2. Bundesministerium der Justiz: Umsatzsteuergesetz (UStG)

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