Was sind Sonderausgaben bei der Steuererklärung?

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Die deutsche Steuergesetzgebung ist weltweit die umfangreichste. So verwundert es weniger, dass etwa 90% aller Steuerliteratur auf der Welt in deutscher Sprache gehalten ist.

Denn das Bedürfnis der deutschen Bürger nach Ratgebern und Hilfestellungen für die Steuererklärung ist groß. Hier erklären wir, was genau zu den Sonderausgaben zählt.

+ 1.140,00 € jährlich kassieren?

Staatliche Zulagen mitnehmen!!

DSGVODSGVO

sichere Serververbindung

Was sind Sonderausgaben bei der Steuererklärung?

Sonderausgaben sind, der Name sagt es, besondere Ausgaben, die steuerlich geltend gemacht werden können. Also all jene Ausgaben, die dem Bürger entstehen können und die, wenn sie denn entstehen, dem Finanzamt gegenüber erklärt werden können.

Was eine Sonderausgabe ist und welche entstandenen Kosten nicht unter die Definition Sonderausgabe fällt, ist in den Steuergesetzen festgelegt und wird ständig fortgeschrieben.

Zu den sogenannten Sonderausgaben bei der Steuerklärung zählen somit die verschiedensten Kosten und Ausgabenbereiche.

Unter diese Ausgaben fallen mitunter sämtliche absetzbare Versicherungen und finanzielle Belastungen der Altersvorsorge.

Doch auch Ausgaben in den Bereichen Versicherungen, Spenden, Mitgliedschaften, Glaubensgemeinschaften und Ausbildung können gegebenenfalls zu den Sonderausgaben in der Steuererklärung zählen und somit im Zuge der jährlichen Steuerklärung geltend gemacht werden.

Berechnen Sie mit unserem Steuerrechner die Höhe der Lohnsteuer und andere Steuerabzüge vom Ihrem monatlichen Bruttogehalt.
btn-pfeil

Jetzt Ihre steuerlilchen Abgaben berechnen!

Jeder Bundesbürger hat Anspruch auf folgende Förderungen... Jedes Jahr!
Jetzt kostenlos Informieren.

Versicherungen als Sonderausgabe

Zu den am häufigsten abgesetzten Sonderausgaben zählen in jedem Fall Versicherungen. Vor allem jene Assekuranzen, die der persönlichen Vorsorge dienen - also keine Versicherungen für Gegenstände - können im Zuge der Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werde.

Hierunter fallen mitunter Alterssicherungsverträge wie etwa die Riester-Rente oder die Rürup-Rente.

Berechnen Sie hier die Höhe Ihrer Riester-Rente und erfahren Sie alles Wissenswerte zur Riester-Rente.
btn-pfeil

Wie hoch ist Ihre Riester-Rente?

Doch auch Krankenversicherungen und Krankenzusatzversicherungen können als Sonderabgabe in der Steuererklärung angeführt werden. Ebenfalls können alle Ausgaben für Kirchen oder Glaubensgemeinschaften angeführt werden.

Mitgliedschaften und Spenden

Ein weiterer wesentlicher Punkt dieser steuerlichen Kategorie sind Spenden und Mitgliedsbeiträge.

Mitgliedsbeiträge zu politischen Parteien und Spenden an gemeinnützige Organisationen können im Zuge der Sonderausgaben in der Steuererklärung angeführt werden.

Jedoch müssen diese Kosten - wie alle diese Ausgaben - dem Finanzamt gegenüber durch Belege nachgewiesen werden. Deshalb ist es ratsam, diese immer sorgfältig aufzubewahren.

Ausbildungskosten und Schulgeld

Für Eltern ist es wichtig zu wissen, dass zu den besonderen Ausgaben in der Steuererklärung auch Ausbildungskosten und Schulgeld des Kindes zählen. Diese anfallenden Kosten können somit als Sonderausgaben in der Steuererklärung angeführt werden.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Rentenzahlung an berechtigte Empfänger sowie Unterhaltszahlungen an Ehegatten, die ebenfalls als Sonderausgaben abgeschrieben werden können. Unterhaltszahlungen an Kinder hingegen gehören nicht dazu.

Dokumente und Belege dienen als Nachweis beim Finanzamt

Dem Finanzamt gegenüber muss der Steuerbürger sowohl die Berechtigung von Sonderausgaben nachweisen als auch deren Zahlung. Es sind also stets die entsprechenden Dokumente der Einkommensteuererklärung beizufügen sowie entsprechende Kontoauszüge.

Bei regelmäßigem Bestehen der gleichen Voraussetzungen genügt es in den Folgejahren oftmals, dem Finanzamt nur die Zahl selbst vorzulegen.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz (EStG) § 10 Sonderausgaben
  2. Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz (EStG) § 10b Steuerbegünstigte Zwecke

Bewerten Sie diesen Artikel

0   0

Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.


Weiteres zum Thema Ratgeber