Den Rundfunkbeitrag absetzen

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Der Rundfunkbeitrag, der auch als GEZ-Gebühr bekannt ist, wurde vom Gesetzgeber eingeführt, um die Kosten der öffentlich-rechtlichen Medienanstalten zu decken. Dieser Rundfunkbeitrag ist also ein Pflichtbeitrag. Den Rundfunkbeitrag absetzen können Privathaushalte in der Regel nicht.

Einzige Ausnahme ist ein Antrag, mit dem man sich aufgrund sozialer oder gesundheitlicher Gründe von der Beitragspflicht befreien lässt. Rechtsgrundlage ist der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV).

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Unternehmen können den Rundfunkbeitrag absetzen

Anders als Privathaushalte haben Unternehmen die Möglichkeit, die Aufwendungen für den Rundfunkbeitrag steuerlich geltend zu machen. Für sie gelten beim Rundfunkbeitrag absetzen 10 Staffelungen, die sich an der Anzahl der Mitarbeiter orientieren.

So zahlt beispielsweise ein Unternehmen mit bis zu 8 Mitarbeitern pro Monat nur ein Drittel des normalen Beitrages, also 5,83 Euro. Den höchsten Beitrag zahlen laut Staffelung Unternehmen mit über 20.000 Mitarbeitern. Hier werden pro Monat 3.150 Euro fällig.

  • Unternehmen können den Rundfunkbeitrag absetzen, wenn er anfällt. Es kommt also darauf an, welchen Rhythmus für die Bezahlung das Unternehmen gewählt hat (vierteljährlich, halbjährlich, jährlich). Da es sich um eine Betriebsausgabe handelt, wird der Betrag vom Umsatz abgezogen.
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Können Freiberufler den Rundfunkbeitrag absetzen?

Für alle Freiberufler gibt es einige besondere Regelungen bezüglich der steuerlichen Absetzbarkeit des Rundfunkbeitrages. Wer als freiberuflich Tätiger sein Geld verdient, kann den Rundfunkbeitrag absetzen, indem er folgendes tut:

  • eine Betriebsstätte anmelden (für diese muss nicht noch einmal der Rundfunkbeitrag gezahlt werden, die Pflicht ist mit der Zahlung des Beitrags für die Privatwohnung abgegolten)
  • nachweisen, dass Geräte in der Privatwohnung beruflich genutzt werden (das könnte ein Desktop-PC oder ein Laptop sein, die man beispielsweise als freiberuflicher Texter benötigt)

Rundfunkbeitrag absetzen für eine Zweitwohnung

Bis zum Jahr 2018 musste man für eine Zweitwohnung oder eine Nebenwohnung ebenfalls den Rundfunkbeitrag zahlen. Wer bei den zuständigen Meldebehörden sämtliche Wohnsitze angemeldet hat, kann seit Mitte Juli 2018 einen Antrag auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag stellen. Auch Eigentümer von Datschen oder Gartenlauben müssen für solche Objekte keinen Beitrag mehr zahlen, wenn sie dies bereits für die Hauptwohnung tun.

Rundfunkbeitrag absetzen - Befreiung aus wichtigen Gründen

Es gibt Möglichkeiten, sich vom Rundfunkbeitrag befreien zu lassen. Dies ist aus sozialen und gesundheitlichen Gründen denkbar. Wer etwa Arbeitslosengeld II (Hartz IV) oder Grundsicherung bezieht, fällt in die Kategorie der sozialen Gründe, ebenso, wie etwa auch Bezieher von BAföG.

Im Bereich der gesundheitlichen Gründe können sich folgende Personengruppen teilweise oder ganz befreien lassen:

  • Taubblinde
  • Empfänger von Blindenhilfe
  • Personen mit Schwerbehindertenausweis RF
  • Pflegeheim-Bewohner mit polstationärer Betreuung

Quellen

  1. Öffentlich-rechtliche Rund­funk­anstalten der Bundes­republik Deutsch­land: Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) »

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