Studiengebühren in der Steuererklärung geltend machen

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Studiengebühren in voller Höhe von der Steuer absetzen?

Studiengebühren fallen nur noch in wenigen Bundesländern und auch nur für das Zweitstudium oder weiterbildende Studiengänge an. Doch auch für alle anderen Studierende werden Semesterbeiträge von bis zu 660 Euro im Jahr fällig.

Unter bestimmten Umständen können sowohl Studiengebühren als auch Semesterbeiträge in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Darüber hinaus ist es möglich, durch einen Verlustvortrag die Kosten für ein Zweitstudium auch in den Jahren nach dem Studium geltend zu machen.

+ 1.140,00 € jährlich kassieren?

Staatliche Zulagen mitnehmen!!

DSGVODSGVO

sichere Serververbindung

Unterschied Studiengebühren und Semesterbeiträge

Studiengebühren für das Erststudium an staatlichen Hochschulen wurden bereits im Jahr 2014 deutschlandweit abgeschafft. Studierende zahlen aktuell in der Regel statt Studiengebühren nur noch den Semesterbeitrag, der sich aus folgenden Teilbeiträgen zusammensetzt.

Insgesamt zahlen Studierende pro Semester je nach Hochschule und Bundesland bis zu 330 Euro. Das sind 660 Euro im Jahr. Dieser Betrag setzt sich folgendermaßen zusammen:

  • Verwaltung: bis zu 75 Euro
  • Studierendenwerk: bis zu 80 Euro
  • Semesterticket: bis zu 220 Euro

Wer muss trotzdem Studiengebühren zahlen?

Studiengebühren im ursprünglichen Sinne werden nur noch in manchen Bundesländern für das Zweitstudium, ein weiterbildendes bzw. berufsbegleitendes Studium oder für Langzeitstudenten fällig. In Bayern können außerdem Studiengebühren für das Masterstudium anfallen.

Alle Fälle, in denen Studiengebühren anfallen können, und die dazugehörigen Bundesländer finden Sie in der folgenden Übersicht:

  • Langzeitstudenten: In Bremen, Niedersachsen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen

  • Berufsbegleitend: Nur in Bayern
  • Weiterbildung: Nur in Baden-Württemberg
  • Zweitstudium: In Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und im Saarland
  • Masterstudium: Nur in Bayern
  • Private Hochschule: In allen Bundesländern

Fallen an staatlichen Hochschulen Studiengebühren an, liegen sie in der Regel je nach Bundesland zwischen 400 und 3.000 Euro pro Semester, also 800 bis 6.000 Euro im Jahr. An Privatunis und -hochschulen werden hingegen Studiengebühren von durchschnittlich 550 Euro im Monat fällig. Im Jahr wären das 6.600 Euro jährlich im Durchschnitt.

Jeder Bundesbürger hat Anspruch auf folgende Förderungen... Jedes Jahr!
Jetzt kostenlos Informieren.

Studiengebühren in der Steuererklärung angeben

Studiengebühren für ein Zweitstudium bzw. ein Studium nach abgeschlossener Ausbildung können in der Steuererklärung als Werbungskosten in voller Höhe eingetragen werden. Kosten für das Erststudium (beispielsweise der Semesterbeitrag an staatlichen Hochschulen oder die Studiengebühren an Privatunis) können hingegen lediglich als Sonderausgaben in Höhe von bis zu 6.000 Euro im Jahr geltend gemacht werden.

Im Erststudium ist die Abgabe einer Steuererklärung in der Regel nur sinnvoll, wenn der Studierende steuerpflichtig ist, da Sonderausgaben nur für das gleiche Jahr abgesetzt werden können. Ist der Student nicht berufstätig oder liegt sein Verdienst unter dem Steuerfreibetrag, bringt es nichts, den Semesterbeitrag in den Sonderausgaben anzugeben.

Studiengebühren als Student ohne Einkommen absetzen

Für ein Zweitstudium hingegen kann ein Verlustvortrag gemacht werden. Im Rahmen des Verlustvortrags können Studiengebühren und andere Studienkosten in voller Höhe als Werbungskosten in der Steuererklärung angegeben werden, selbst wenn der Student gar keine Steuern zahlt. Diese vorgetragenen Kosten werden mit den in späteren Jahren gezahlten Steuern verrechnet.

Verlustvortrag

Wie können Eltern Studiengebühren in der Steuererklärung vermerken?

Eltern dürfen Ausbildungskosten für ihre Kinder, wenn diese nicht mehr Zuhause leben und volljährig sind, bis zu einer Höhe von 924 Euro jährlich in der Einkommensteuererklärung geltend machen. Möglich ist das durch den Ausbildungsfreibetrag. Die Semesterbeiträge würden durch diese Summe komplett abgedeckt. Finanziell kann dies für eine Familie die vorteilhafteste Variante sein, mit den entsprechenden Kosten umzugehen.

Dies gilt allerdings nur für die Kosten einer Ausbildung an einer staatlichen Hochschule. Studiengebühren für eine private Fachhochschule können nicht durch die Eltern als Ausbildungskosten geltend gemacht werden, da hier kein allgemeinbildender Abschluss erworben wird. In diesem Fall kann nur der Studierende selbst die Studiengebühren in der Steuererklärung geltend machen.

Weitere Kosten als Student absetzen

Neben den Semesterbeiträgen und Studiengebühren können Studierende weitere Kosten in der Steuererklärung geltend machen. Dazu können beispielsweise folgende:

  • Fachbücher
  • Fahrtkosten
  • Druckkosten
  • Laptop
  • Büromaterial
  • Miete

Ob diese Ausgaben als Sonderausgaben bis 6.000 Euro oder als Werbungskosten in voller Höhe in die Steuererklärung eingetragen werden können, hängt wieder davon ab, ob es sich um ein Erst- oder Zweitstudium handelt.

Welche Steuern zahlen Studenten überhaupt?

Ausgaben für das Erststudium können in der Steuererklärung nur als Sonderausgaben für das Jahr, in dem sie entstanden sind, geltend gemacht werden. Das ist nur sinnvoll, wenn der Student in diesem Jahr tatsächlich steuerpflichtig beschäftigt war. Doch welche Steuern zahlen Studierende überhaupt?

  • Studierende zahlen wie jeder steuerpflichtige Arbeitnehmer Lohnsteuer und ggf. Kirchensteuer, wenn ihr jährliches Einkommen den Grundfreibetrag von 11.604 Euro übersteigt. Das ist ab einem monatlichen Gehalt von ca. 967 Euro der Fall. Zwar wird ab einem Monatsgehalt von 520 Euro zunächst Lohnsteuer abgeführt. Diese kann jedoch in der Regel durch die Steuererklärung zurückgeholt werden.

Werden weniger als 967 Euro im Monat verdient, lohnt es sich für Erststudenten also in der Regel nicht, die Studiengebühren in der Steuererklärung anzugeben. Da sie keine Steuern zahlen, können sie sich auch kein Geld zurück holen.

Anders verhält es sich bei Studenten, die bereits ein Studium oder eine Ausbildung absolviert haben, sich also in ihrem Zweitstudium befinden. Diese zahlen zwar auch bei einem Gehalt unter 967 Euro keine Steuern, können jedoch ihre Studiengebühren vortragen. Das bedeutet, dass sie durch die Angabe ihrer Studiengebühren in der Steuererklärung in den Jahren nach ihrem Studium weniger Steuern zahlen müssen.

Steuerpflichtige Tätigkeit als Student

Studenten, die ihre Studiengebühren durch einen Minijob unter 520 Euro finanzieren, müssen in der Regel keine Steuern zahlen. Das Gehalt als Werkstudent oder Studentische Hilfskraft kann hingegen über dem Freibetrag liegen, wodurch Steuern fällig werden.

Studentische Hilfskraft

Studentische Hilfskräfte sind bei der Universität angestellt. Liegt ihr Gehalt über dem jährlichen Grundfreibetrag von 11.604 Euro müssen sie Steuern zahlen. Einen Teil davon können sie sich zurückholen, indem sie ihre Studiengebühren oder Semesterbeiträge in der Steuererklärung angeben.

Studentische Hilfskraft

Werkstudent

Werkstudenten arbeiten neben ihrem Studium in der freien Wirtschaft. Auch sie zahlen ab dem Freibetrag Steuern und können sich einen Teil davon durch die Angabe der Studienkosten in der Steuererklärung am Jahresende zurückholen. In Bezug auf Sozialabgaben haben sie jedoch eine Sonderstellung.

Werkstudenten

Häufige Fragen zum Thema Studiengebühren und Steuererklärung

Wo trage ich die Studiengebühren in der Steuererklärung ein?

Wo die Studiengebühren in der Steuererklärung eingetragen werden, hängt davon ab, ob man sich im Erst- oder Zweitstudium befindet. Studienkosten im Erststudium können in der Anlage "Sonderausgaben" als Sonderausgaben eingetragen werden. Studiengebühren im Zweitstudium werden in der Anlage N als Werbungskosten eingetragen.

Was bedeutet Erststudium und Zweitstudium?

Als Erststudium zählt ein Studium, wenn der Student noch keine andere Berufsausbildung absolviert hat. Um ein Zweitstudium handelt es sich, wenn bereits eine Ausbildung oder ein Studium abgeschlossen wurde. Dabei kann es sich beispielsweise um eine duale Ausbildung oder um ein Bachelorstudium handeln. Es muss also nicht zwingend bereits studiert worden sein.

Das Masterstudium zählt in der Regel bereits als Zweitstudium, da für einen Masterstudiengang ein Bachelorabschluss erforderlich ist. Demnach liegt schon eine abgeschlossene Ausbildung vor.

Wer kann Studiengebühren von der Steuer absetzen?

Theoretisch können Studierende sowohl im Erststudium als auch im Zweitstudium ihre Studiengebühren bzw. Semesterbeiträge und andere Studienkosten von der Steuer absetzen.

Für Studenten im Erststudium hat das jedoch nur einen Effekt, wenn im gleichen Jahr auch Steuern gezahlt wurden. Studenten im Zweitstudium können ihre Studiengebühren hingegen durch den Verlustvortrag auch in späteren Jahren geltend machen, wenn sie in dem Jahr keine Steuern zahlen mussten.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz (EStG) - § 9 Werbungskosten »

Bewerten Sie diesen Artikel

0   0

Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.


Weiteres zum Thema Studium