Die Rechtsschutzversicherung und die Steuererklärung

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Fast jeder Mensch hat eine Rechtsschutzversicherung. Anders als viele Menschen glauben, kann oft zumindest ein Teil der für sie anfallenden Aufwendungen doch über die Steuererklärung abgesetzt werden.

Dies gilt auch dann, wenn der Höchstbetrag durch die Renten-, Kranken- und Pflege-Versicherung sowie Lebens- und Unfallversicherungen bereits in Anspruch genommen wird.

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Welcher Teil der Rechtsschutzversicherung darf abgesetzt werden?

Jede derartige Versicherung, die aus beruflichen Gründen abgeschlossen wird, darf über die Einkommensteuererklärung abgesetzt werden. Es handelt sich in diesem Fall um Werbungskosten, die in der Anlage N einzutragen sind.

Bei privat abgeschlossenen Versicherungen, die einen Arbeitsrechtsschutz enthalten, darf der Teil der Aufwendungen, der für den Arbeitsschutz gilt, auf die gleiche Weise steuerlich geltend gemacht werden.

Ohne Rechtsschutzversicherung steht man heute leider schnell einem hohen Prozesskostenrisiko gegenüber. Ein Vergleich hilft bei der Wahl der passenden Absicherung.
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Welchen Teil der Aufwendungen über die Steuererklärung absetzen?

Wer eine entsprechende Versicherung abschließt, die einen Arbeitsrechtsschutz enthält, erhält oft auch noch ein Rundschreiben des Versicherers, das aussagt, man dürfen ein Drittel der Prämie als Werbungskosten absetzen. Dies war lange richtig, ist inzwischen aber überholt und damit falsch.

Das Bundesfinanzministerium hat eine neue Anweisung herausgegeben, die aussagt, dass die Kosten exakt aufgeschlüsselt werden müssen. Als Versicherter muss man von seinem Anbieter also den genauen Betrag einfordern.

Dies ist zwar aufwendig, bietet aber auch einen Vorteil: Tatsächlich darf man oft nämlich weit mehr als nur 30 Prozent der Prämie absetzen. Der genaue Anteil für den Arbeitsrechtsschutz bei privaten Versicherungen liegt durchschnittlich zwischen 40 und 60 Prozent.

  • Wer privat eine Unfallversicherung abschließt, die auch dazu dient, dienstliche Reisen abzusichern, kann analog verfahren. Hier sind oft bis zu 50 Prozent der Kosten absetzbar.

Einzelnachweise und Quellen


  1. Bundesministerium der Justiz: § 9 Werbungskosten (EStG)
  2. Bundesministerium der Justiz: § 125 - § 129 Rechtsschutzversicherung (VVG)

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