Die Bedeutung vom Rentenversicherungsbeitrag

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Der Rentenversicherungsbeitrag ist auch eine Grundlage dafür, wie viel Rente man selbst später einmal erhält. Die Rente wird in Deutschland über den sogenannten Generationenvertrag finanziert.

Wer arbeitet, zahlt mit seinem Rentenversicherungsbeitrag im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung die Altersbezüge für die Menschen, die ihr Erwerbsleben bereits hinter sich haben.

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Wie hoch ist der Rentenversicherungsbeitrag?

Der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung beträgt im Jahr 2024 8,6 Prozent. Wie üblich zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer je die Hälfte, also je 9,3 Prozent. Bei Auszubildenden, die weniger als 325 Euro verdienen, zahlt der Arbeitgeber die Rentenversicherung komplett.

Ein Rentenrechner berechnet die Netto Rente nach Abzug der Sozialabgaben und Steuern. Wenn man von der Deutschen Rentenversicherung einen Bescheid über die vorausslichtliche Rente erhalten hat, kann man mit einem Rentenrechner die Netto Rente berechnen.
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Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze bei der Rentenversicherung?

Ab einer gewissen Höhe des Einkommens steigen die Beiträge zur Rentenversicherung nicht weiter und werden gedeckelt. Die Bundesregierung setzt die entsprechende Summe in jedem Jahr im Oktober fest. Bemessungsgrundlage ist die Entwicklung der Gehälter in den vergangenen zwei Jahren. Unterschieden wird nach Ost und West.

Für 2024 liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei:

85.200 Euro im Jahr im Westen und 87.600 Euro im Jahr im Osten.

Bedeutung des Rentenversicherungsbeitrags für die eigene Rente

Die Höhe der monatlichen Rente wegen Alters errechnet sich aus dem Produkt von:

  • Entgeltpunkten
  • Dem Zugangsfaktor
  • Dem Rentenartfaktor
  • Dem aktuell gültigen Rentenwert

Für die einzelne Person sind dabei nur die Entgeltpunkte interessant, denn alle anderen Faktoren entziehen sich (weitgehend) seines Einflusses. Die Entgeltpunkte selbst hängen von der Höhe und der Zahl der gezahlten Rentenversicherungsbeiträge ab. Somit gilt: Je mehr Rentenversicherungsbeiträge man gezahlt hat, desto höher sind auch die eigenen Altersbezüge.

Wie werden die Entgeltpunkte berechnet?

Grundlage für die Entgeltpunkte ist das jährliche über die Beiträge versicherte Durchschnittseinkommen. Im Jahr 2011 lag dieses beispielsweise bei 32.100 Euro. Wer genau diesen Betrag verdiente, erhielt für das Jahr einen Entgeltpunkt. Dafür war ein monatliches Einkommen in der Höhe von 2675 Euro notwendig.

Berechnung der Entgeltpunkte

Die Formel für die Entgeltpunkte lautet: (Eigenes Versichertesjahreseinkommen * 1)/(Durchschnittliches Versichertesjahreseinkommen). Im Osten tritt aufgrund der besonderen Einkommenssituation allerdings ein sogenannter Aufwertungsfaktor von 0,174 hinzu. Hier lautet die Formel: (Eigenes Jahreseinkommen * 1,174) /(Durchschnittliches Jahreseinkommen).


Einzelnachweise und Quellen


  1. Bundesministerium der Justiz: Sozialgesetzbuch (SGB VI) Gesetzliche Rentenversicherung
  2. Bundesministerium der Justiz: Sozialgesetzbuch (SGB VI) § 6 Befreiung von der Versicherungspflicht
  3. Bundesregierung.de: Neue Beitragsbemessungsgrenzen für 2023

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