Die Zahnzusatzversicherung in der Steuererklärung absetzen

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Einen Teil der Kosten für eine Zahnzusatzversicherung kann man sich unter bestimmten Umständen über die Steuererklärung wieder zurückholen.

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Wie wird die Zahnzusatzversicherung in der Steuer abgesetzt?

Die Zusatzversicherung für die Zähne fällt unter die Kategorie Vorsorgeaufwand. Deshalb dürfen die Beiträge in der Anlage mit diesem Namen abgesetzt werden. Gesetzlich Versicherte tragen die von ihnen gezahlte Summe in der Zeile 30 ein. Wer privat versichert ist, wählt die Zeile 35 der Anlage.

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Wie werden die Kosten in der Steuererklärung berücksichtigt?

Allerdings gibt es eine Schattenseite bei der Berücksichtigung der Kosten für eine Zusatzversicherung.
Derartige gesundheitliche Vorsorgeaufwendungen gelten als Sonderausgaben. Hiervon dürfen pro Jahr maximal 1900 Euro berücksichtigt werden. Die Beiträge zur Krankenversicherung werden voll angerechnet und haben Vorrang.

Praktisch bedeutet dies, dass die meisten Menschen eigentlich keine Kosten für die Zusatzversicherung werden absetzen können. Angeben sollte man die Ausgaben jedoch in jedem Fall.

Dies gilt insbesondere für Selbständige und Freiberufler, denn diese dürfen bis zu 2800 Euro jährlich als Sonderausgaben geltend machen.

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Erstattungen der Kosten durch die Krankenkasse

Erstattungen wirken sich steuerlich hemmend auf den Betrag aus, den man als Sonderausgabe abziehen darf. Für die Zusatzversicherung für die Zähne ist dies eine gute Nachricht. Als Beispiel: Man erhält von der Kasse 100 Euro Erstattung.

Diese müssen von den Kassenbeiträgen abgezogen werden. Als Folge bleiben 100 Euro mehr Luft, die für die Zusatzversicherung geltend gemacht werden können.

Da die Krankenkassenbeiträge direkt vom Bruttogehalt abgezogen werden, die Beiträge für die Zahnzusatzversicherung jedoch vom Nettogehalt zu zahlen sind, handelt es sich zumindest um eine 'gefühlte' Entlastung.

Einzelnachweise und Quellen


  1. Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz § 10 Sonderkosten (EStG)

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