Vorausgefüllte Steuererklärung

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Jedes Jahr müssen Steuerpflichtige ihre Einkommenssteuererklärung ausfüllen und an das Finanzamt senden. Inzwischen ist dies fast nur noch auf elektronischem Wege möglich.

Die Finanzverwaltung stellt mit dem ElsterOnline-Portal eine eigene Website zur Verfügung, auf der man nach dem Login Zugriff auf Online-Formulare hat, in die man die entsprechenden Angaben eintragen muss. Seit 2014 gibt es zudem die Möglichkeit, eine vorausgefüllte Steuererklärung (VaSt) zu nutzen. Rechtsgrundlage ist das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens.

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Wie funktioniert die vorausgefüllte Steuererklärung?

Die Finanzbehörden haben im Zuge einer Modernisierung des Besteuerungsverfahrens durch die vorausgefüllte Steuererklärung eine Möglichkeit geschaffen, den Steuerpflichtigen zu entlasten und ihm die Erstellung der Steuererklärung zu erleichtern. Der kostenlos zur Verfügung gestellte Service beinhaltet, das bestimmte, bei der Verwaltung gespeicherte Daten bereits von der Finanzverwaltung in das Formular der Steuererklärung vorangetragen werden.

Folgende Belege bzw. Nachweise sind in die vorausgefüllte Steuererklärung eingearbeitet:

  • Lohnsteuerbescheinigungen des Arbeitgebers
  • Bescheinigungen bezüglich des Bezugs von Rentenleistungen
  • Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
  • Vorsorgeaufwendungen (z. B. Riester-Rente, Rürup-Vertrag)
  • Lohnersatzleistungen

Dadurch dass die entsprechenden Beträge schon in die vorausgefüllte Steuererklärung eingefügt werden, hat der Steuerpflichtige weniger Arbeit und spart darüber hinaus auch noch Zeit.

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Vorausgefüllte Steuererklärung beantragen

Die genannten Daten werden von der Finanzverwaltung nicht automatisch und auch nicht für sämtliche steuerpflichtige Personen gesammelt. Damit man als Steuerpflichtiger Zugriff auf diese Dienstleistung erhält, ist es notwendig, sich für den entsprechenden Belegabruf anzumelden.

Um sich überhaupt anmelden zu können, benötigt man eine im ElsterOnline-Portal eingetragene Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-IdNr.), mit der man dann die Anmeldung zum Zwecke des Belegabrufs durchführt.

  • Nach der Anmeldung muss man mindestens einen Tag warten, bis man auf die Daten zugreifen kann, da das System die Daten erst suchen und in die Steuererklärung einbauen muss.

Den vollen Zugriff hat der Steuerpflichtige, sobald ihm der Freischaltcode (ein 12-stelliger Schlüssel) sowie ein Abrufcode (er dient gemeinsam mit einer PIN als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme) mitgeteilt worden sind. Ohne diese beiden Codes lassen sich die Daten weder ansehen, noch für die Steuererklärung nutzen.

Wer sich für dieses Verfahren angemeldet hat, der kann die Daten abrufen und ansehen, ist aber nicht gezwungen, sie auch tatsächlich für seine Einkommenssteuererklärung zu nutzen.

Vorteile und Nachteile der vorausgefüllten Steuererklärung

Zu den wichtigsten Vorteilen bei der vorausgefüllten Steuererklärung gehört der hohe Sicherheitsstandard. Um den erforderlichen Datenschutz zu gewährleisten, werden sämtliche Daten verschlüsselt. Das Anmeldeverfahren ist einfach, dauert aber eine gewisse Zeit.

Ein weiterer Vorteil ist die Vereinfachung bei der Erstellung einer Einkommenssteuererklärung, da wichtige Angaben bereits eingetragen sind.

Die vorausgefüllte Steuererklärung hat aber auch Nachteile. Ein Kritikpunkt ist, dass tatsächlich nur ein sehr kleiner Teil der Einkommenssteuererklärung vorausgefüllt ist. Die absetzbaren Aufwendungen beispielsweise muss der Steuerpflichtige auch zukünftig selbst eintragen.

Außerdem muss der Steuerpflichtige überprüfen, ob die übermittelten und in die vorausgefüllte Steuererklärung eingebundenen Daten tatsächlich korrekt sind. Er hat also weiterhin die Hauptverantwortung dafür, dass die gesamte Steuererklärung bei ihrer Abgabe korrekt ist.


Quellen

  1. Bundesfinanzministerium: Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens PDF »

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