Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben bei der Steuer

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Bevor man die Steuererklärung ausfüllt, sollte man sich gut darüber informieren, was angegeben werden kann und was nicht. Was sind beispielsweise Vorsorgeaufwendungen und wie werden sie in der Steuererklärung angegeben? Was zählt zu diesen Sonderausgaben?

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Was sind Vorsorgeaufwendungen?

Unter Vorsorgeaufwendungen versteht man:

Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben können auch Altersvorsorgeaufwendungen sein.  Das sind geleistete Aufwendungen (Geldzahlungen) für die Absicherung der Finanzen im Alter. Dies können private Grundvorsorgen sein, Zusatzvorsogen oder auch Kapitalanlagen, auf die man später zurückgreifen möchte.

Es gibt aber auch andere Vorsorgeaufwendungen, wie zum Beispiel Beiträge zu Versicherungen gegen Arbeitslosigkeit oder aber auch zu Kranken- und Pflegeversicherungen, Erwerbsunfähigkeitsversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen, Unfallversicherungen, Haftpflichtversicherungen, Risikolebensversicherungen und zu Kapitallebens- und Rentenversicherungen.

Alle diese Beiträge lassen sich unter dem Punkt Sonderausgaben bei der Steuererklärung absetzen. Zwar sind sie in der Menge außergewöhnlich hoch, sichern aber gegen Armut im Alter ab.

Da es jedoch im Interesse des Staates ist, dass sich seine Bürger selbst gegen Erwerbsfähigkeit, Unfälle usw. versichern, da sie ihm andernfalls finanziell zur Last fallen würden, sind Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzbar.

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Der absetzbare Höchstbetrag

Alle diese Beiträge lassen sich bis zu einem Höchstbetrag von 1.900,00 € steuerlich absetzen - aber nur, wenn kein steuerfreier Zuschuss zur Krankenversicherung gewährt wird oder ein Beihilfeanspruch im Falle einer Krankheit besteht.

Meistens sind die gezahlten Beiträge zu Altersvorsorgeaufwendungen zwar höher als die gesetzlichen Höchstgrenzen zur Absetzung, dennoch lohnt sich diese Angabe immer.

Zwar werden in der Regel nicht alle in der Steuererklärungen angegebenen Sonderausgaben erstattet, aber doch ein großer Teil. Deshalb ist es auf jeden Fall lohnens- und empfehlenswert, alle Angaben sorgfältig in die Steuererklärung in der Spalte der Sonderausgaben korrekt einzutragen.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Abgabenordnung (AO) § 150 Form und Inhalt der Steuererklärungen
  2. Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz (EStG) § 10 Sonderausgaben
  3. Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz (EStG) § 10b Steuerbegünstigte Zwecke
  4. Bundesministerium der Justiz: Abgabenordnung (AO) § 149 Abgabe der Steuererklärungen

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