Zahlen Mieter immer pünktlich ihre Miete, freut sich jeder Vermieter. Mitunter will man den Mieter trotzdem zum Auszug bewegen, zum Beispiel wenn es um die Modernisierung und anschließende Neuvermietung geht.
Oder man plant den Verkauf der Immobilie und erhofft sich höhere Chancen, wenn kein Mieter mehr ein Objekt bewohnt.
Statt im Streit auseinanderzugehen kann man als Vermieter einen anderen Weg wählen – die Abfindung für Mieter. Was ist hier beim Thema Steuererklärung zu beachten?
Abfindung für Mieter in der Steuererklärung absetzen
Vermieter können im Verlauf eines Jahres ganz unterschiedliche Kosten in der Steuererklärung absetzen.
- Man übernimmt die Kosten der Mietersuche durch einen Makler. Hierdurch liegen Werbungskosten vor, die so auch in der Steuererklärung auftauchen.
Möchte der Vermieter die Abfindungszahlung für einen Mieter in der Steuererklärung abserteb, wird zwischen verschiedenen Szenarien zu unterscheiden.
Ein Mieter, den man zum Auszug bewegen und selbst einziehen will, ist ein anderer Fall als der Auszug wegen des Verkaufs der Immobilie. Für die Steuererklärung spielt es eine Rolle, warum die Abfindung für Mieter fließt.
Um die Zahlung als Werbungskosten ansetzen zu können, muss sie in jedem Fall mit der Sicherung der Einkünfte in Zusammenhang stehen. Stehen private Gründe für die Zahlung im Vordergrund, so lässt sich diese nicht absetzen.
Abfindung für Mieter im Fall einer Modernisierung oder dem Verkauf
Prinzipiell lässt sich eine Abfindungszahlung in der Steuererklärung aus verschiedenen Gründen unterbringen, etwa wenn es:
- um die teure Neuvermietung oder
- die Veräußerung geht.
Während im erstgenannten Fall die Abfindung für Mieter in der Steuererklärung bei den Werbungskosten abzusetzen ist, greift beim Verkauf ein anderes Vorgehen. Hier wirkt sich die Auszugsprämie auf den Verkaufserlös aus, da die Abfindung vom Veräußerungsgewinn abgezogen wird.
Wer als Vermieter einem Rechtsstreit wegen der Kündigung von vornherein aus dem Weg gehen will, versüßt seinen Mietern die Räumung der Wohnung. Parallel zur Abfindung können aus Kulanz auch Kosten für Makler oder den Umzug mit übernommen werden.
- Aus Sicht der Mieter spielt die Abfindung in der Steuererklärung ebenfalls eine Rolle. Diese kann unter Umständen in die Rubrik sonstige Einkünfte fallen. Anders als beim Vermieter, wo sich die Auszugsprämie beim Absetzen steuermindernd auswirkt, kann sie beim Mieter zu höheren Steuern führen.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 555c Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen →
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 543 Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund →
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