Baukindergeld wird für Familien gezahlt, die ein Eigenheim erwerben oder bauen lassen. Pro Kind sind insgesamt 12.000 Euro Förderung möglich. Obwohl die Eigenheimzulage – und damit die Kinderzulage – für Neuanträge seit Januar 2006 nicht mehr gewährt wird, gibt es nach wie vor Förderungen der öffentlichen Hand.
Baukindergeld als staatliche Förderung
Sie können vom Staat unter bestimmten Voraussetzungen 1.200 Euro pro Kind im Jahr erhalten.
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Bauen mit Kinderbonus
Im Eigenheimzulagengesetz ist für Altfälle eine Förderung für die Erstellung von Wohnraum im Inland vorgesehen. Familien, die diese Unterstützung beanspruchen, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört unter anderem die Tatsache, dass eine gewisse Einkommensgrenze nicht überschritten wird.
Maßgeblich für die Höhe der Förderung sind die Herstellungskosten, die in Höhe von einem Prozent jährlich (maximal 1.250 Euro) bezuschusst werden. Darüber hinaus sieht das Eigenheimzulagengesetz als Baukindergeld eine Zulage von achthundert Euro für jedes Kind und Jahr, das:
- im Haushalt der Eltern wohnt und
- für das Kindergeld oder ein Steuerfreibetrag nach dem EStG in Anspruch genommen wird.
Diese Regelungen bezüglich einer Förderung mit Kinderbonus gelten durch den Wegfall der Zulage aber nicht mehr für Familien, die heute neu bauen. Dennoch ist das Baukindergeld nicht verschwunden.
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Baukindergelder als kommunale Förderung
Viele Kommunen haben in der Vergangenheit eigene Förderprogramme für die finanzielle Unterstützung von Familien entwickelt. Dieses kommunale Baukindergeld basiert allerdings nicht auf Bundes- oder Landesrecht und ist an unterschiedliche Bedingungen geknüpft, welche die Gemeinden und Städte in Eigenregie festlegen.
So stark die Voraussetzungen der Inanspruchnahme dieser Förderung variieren, so unterschiedlich ist auch die Höhe beim Baukindergeld.
Einige Kommunen sehen Einmalzahlungen von beispielsweise viertausend Euro vor (Förderprogramm Waiblinger Baukindergeld) oder monatliche Zahlungen, die zusammen einen vorgeschriebenen Höchstbetrag nicht überschreiten dürfen.
Baukindergeld als Riester-Förderung
Parallel zu dieser heterogenen Förderung für Familien mit Kindern, die seitens der Gemeinden häufig direkt als Baukindergeld bezeichnet wird, existiert eine weitere Zulagenvariante – unter dem Dach der Riester-Rente.
Diese kann als Wohn-Riester/Eigenheimrente angelegt werden. Der Vorteil: Für Kinder werden zusätzlich Zulagen gewährt, und zwar:
- 185 Euro für Kinder mit Geburtsdatum bis Ende 2007
- 300 Euro für Kinder, die ab 2008 zur Welt gekommen sind.
Einzelnachweise
- Verbraucherzentrale: Baukindergeld: Wer es bekommt und wie Sie es beantragen →
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