Verheiratete Paare haben einen Steuervorteil und kommen deswegen automatisch in eine andere Steuerklasse. Dazu haben sie die Möglichkeit, eine andere Steuerklassenkombination zu wählen, wenn sie möchten. Dieses Privileg wird wieder aufgehoben, sobald das Paar die Scheidung einreicht.
Die Steuerklasse muss deshalb gewechselt werden, wenn ein Ehepaar sich trennt.
Steuerklassen von Verheirateten
Die Familiensituation entscheidet über die Steuerklassenwahl. Verheiratete Personen haben steuerliche Vorteile gegenüber Singles und getrennt Lebenden. Alleinstehende sind im Normalfall immer in der Steuerklasse 1. Alleinerziehende werden dagegen in die Steuerklasse 2 eingeteilt.
- Verheiratete Paare haben mehr Möglichkeiten, wenn es um die Wahl ihrer Steuerklasse geht.
Die Steuerklasse 6 ist für all jene, die neben ihrem Hauptberuf einer Nebentätigkeit nachgehen.
Bleiben nur die Steuerklassen 3,4 und 5. Eheleute können sich aussuchen, ob sie in die Steuerklassenkombination 3/5 wechseln oder in der zunächst einmal vom Staat festgelegten Kombination 4/4 verbleiben möchten. Ein Wechsel aus den Steuerklassen 4/4 in eine andere Kombination lohnt sich nur, wenn die Einkommensverhältnisse der beiden sehr unterschiedlich sind. Ab einem Verhältnis von 60/40 % ist das der Fall.
Steuerklassenwechsel Formular
Steuerklassenwechsel bei Trennung
Was passiert mit den Steuerklassen, wenn ein verheiratetes Paar sich trennt?
Bei einer Trennung der Partnerschaft (Scheidung oder Löschung der Eintragung der Partnerschaft) sind die beiden Partner wieder Single und somit in die oben genannten Steuerklassen einzuteilen.
Die Besonderheit ist aber, dass im Jahr der Trennung beide noch die alte Steuerklassenkombination beibehalten können.
Jetzt kostenlos Informieren.
Steuerklassenwechsel und Trennungsjahr
Trennen sich die Eheleute, dürfen sie im Trennungsjahr noch das Splittingverfahren nutzen. Das heißt, sie müssen nicht sofort die Steuerklasse wechseln. Durch das Privileg des Trennungsjahres wird das Ehegattensplitting bis zum Ende des Jahres weiterhin gewährt. Voraussetzung ist, dass beide ehemaligen Partner dem schriftlich zustimmen.
Der Grund für die Gewährung des Ehegattensplittings im Trennungsjahr ist, dass das Gleiche umgekehrt auch bei einer Hochzeit gilt: Im Jahr der Hochzeit wird auch das Splittingverfahren rückwirkend für das komplette Jahr wirksam.
Im folgenden Jahr der Trennung müssen die Geschiedenen Ihre Steuerklasse wechseln.
Einzelnachweise und Quellen
- Bundesfinanzministerium: Merkblatt zur Steuerklassenwahl →
- Bundesfinanzministerium: Steuerentlastungen →
- Familienportal: Trennung →
Bewerten Sie diesen Artikel
Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.