Die Altersvorsorge steuerlich absetzen

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Kosten, die einem durch die finanzielle Vorsorge für die Zukunft, beziehungsweise für das Alter entstehen, sind sogenannte Vorsorgeaufwendungen.

Hierzu zählen beispielsweise Kosten für Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung oder aber auch einer privaten Rentenversicherung.

Einzig bei der speziellen Riester Rente gibt es einen Höchstbetrag zu beachten. Allerdings fällt nicht nur die Altervorsorge unter den Begriff der Vorsorgeaufwendungen.

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Liste von Vorsorgeaufwendungen zum Absetzen von der Steuer

Nicht nur Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung für die Altersvorsorge oder Sozialversicherung sind als Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzbar, sondern auch diverse Versicherungen.

Diese und Vorkehrungen für die Altervorsorge sind steuerlich absetzbar.

Beispielsweise die Beiträge für diese Versicherungen sind absetzbar:

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Altersvorsorge - in welcher Höhe geltend machen?

Im deutschen Steuerrecht ist alles kompliziert, so auch die Bestimmungen im Bereich der Altersvorsorge. Wie man die entstehenden Beitragsaufwendungen steuerlich absetzen kann, ist auf den ersten Blick demnach auch etwas verwirrend.

Bis zu bestimmten vorgegebenen Höchstsätzen werden die entstandenen Beitragskosten jährlich vom Finanzamt anerkannt. Diese Sätze wiederum steigen Jahr für Jahr um jeweils zwei Prozentpunkte, das entspricht etwa einer jährlichen Erhöhung von

Mit Beginn des Jahres 2025 werden im Rahmen der zweiprozentigen Steigerung der Anerkennung zum ersten Mal die vollen 100% erreicht. Ab diesem Zeitpunkt werden sodann also 100% der geltenden Höchstsätze auch zu 100% anerkannt und können in voller Höhe dann auch steuerlich geltend gemacht werden.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Sonderausgaben §10 EStG »

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