Der Behindertenpauschbetrag beträgt bis zu 7.400 Euro. Die Höhe von diesem Steuerfreibetrag ist vom Grad und von der Art der Behinderung abhängig.
In der Steuererklärung muss der Behindertenpauschbetrag unter den außergewöhnlichen Belastungen eingetragen werden.
Was ist der Behindertenpauschbetrag?
Der Pauschbetrag für Behinderte wurde eingeführte, um zum Beispiel den zusätzlichen Bedarf an Medikamenten aufzufangen. Dafür greift § 33b EStG (Einkommenssteuergesetz).
Ein Anspruch auf den Pauschbetrag für Behinderte besteht grundsätzlich bei einem Behinderungsgrad (GdB) von mindestens 50 liegt oder bei einem niedrigeren GdB Bezug von 25 Behindertenrenten bezogen werden. Der zweite Anspruchsgrund kann auch eintreten, wenn die Beweglichkeit der Betroffenen auf Dauer beschädigt ist bzw. die Behinderung ihren Ursprung in einer Berufskrankheit hat.
Sind die tatsächlichen Belastungen deutlich höher als der jeweils geltende Behindertenpauschbetrag, kann stattdessen der Abzug über die außergewöhnlichen Belastungen in Erwägung gezogen werden. In diesem Zusammenhang muss aber erst die nach § 33 Abs. 3 EStG geltende Grenze der Zumutbarkeit überschritten werden.
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Höhe des Behindertenpauschbetrags 2025 in der Übersicht
Grad der Behinderung | Höhe des Pauschbetrags |
---|---|
20 | 384 Euro |
30 | 620 Euro |
von 35 und 40 | 860 Euro |
von 45 und 50 | 1.140 Euro |
von 55 und 60 | 1.440 Euro |
von 65 und 70 | 1.780 Euro |
von 75 und 80 | 2.120 Euro |
von 85 und 90 | 2.460 Euro |
von 95 und 100 | 2.840 Euro |
Hilflos (H), Blind (Bl), Taubblind (TBI) | 7.400 Euro |
Voraussetzungen für den Behindertenpauschbetrag
Die Voraussetzungen für den Behindertenfreibetrag sind die Feststellung der Behinderung durch ein ärztliches Gutachten. Dabei wird durch den Arzt ein Grad der Behinderung festgelegt. Neben einem bestimmten Behinderungsgrad gibt es weitere Bestimmungen und Besonderheiten rund um den Steuerfreibetrag in der Steuerlast bei einer Behinderung.
- Eine Kur oder eine Haushaltshilfe können als außergewöhnliche Belastung zusätzlich abgesetzt werden.
- Wer blind ist, erhält einen erhöhten Behindertenfreibetrag von 7.400 Euro.
- Ein Kind mit Behinderung erhält ebenfalls den Behindertenpauschbetrag, der auch auf die Eltern übertragbar ist.
- Auch Fahrtkosten können unter gewissen Voraussetzungen als Werbungskosten abgesetzt werden. Bei Geh- und Stehbehinderungen (GdB von mindestens 80 bzw. von mindestens 70 plus Merkzeichen G) können 900 Euro geltend gemacht werden. Bei denselben Behinderungen mit Merkzeichen aG und H sind es 4500 Euro, die angerechnet werden können.
Behindertenpauschbetrag beantragen
Der Behindertenpauschbetrag wird als Steuerfreibetrag nicht automatisch gewährt, so wie das beim Grundfreibetrag der Fall ist. Steuerlich geltend gemacht kann der Antrag beim Finanzamt beim jährlichen Lohnsteuerjahresausgleich unter dem Punkt "Außergewöhnliche Belastungen".
Der gesamte Behindertenpauschbetrag kann auch dann rückwirkend für das gesamte Jahr geltend gemacht werden, wenn eine Behinderung erst im Laufe des Kalenderjahres aufgetreten ist.
Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Behindertenpauschbetrag (§33, Absatz 3, Einkommensteuergesetz) →
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