Jobsuche: Welche Bewerbungskosten lassen sich absetzen?

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Wer auf Jobsuche ist, schreibt nicht nur Bewerbungen. Man ist auf dem Weg zu Bewerbungsgesprächen und zum Assessment-Center. Hat man alles richtig gemacht, greift das Finanzamt bei der Jobsuche zumindest finanziell unter die Arme.

Welche Kosten der Jobsuche lassen sich steuerlich absetzen und wo bleibt man auf den Bewerbungskosten sitzen?

+ 1.140,00 € jährlich kassieren?

Staatliche Zulagen mitnehmen!!

DSGVODSGVO

sichere Serververbindung

Was an der Jobsuche gehört zu den Werbungskosten?

Im Steuerrecht genießen alle Aufwendungen, welche dem Erhalt der Einkünfte dienen, eine gewisse Privilegierung.

Zusammengefasst als Werbungskosten, fallen nicht nur Ausgaben im Zusammenhang mit einer laufenden Beschäftigung in diesen Posten. Auch jene Ausgaben, die mit der Jobsuche entstehen, lassen sich als Werbungskosten absetzen.

Dazu gehören Bewerbungskosten, wie:

  • Ausgaben für das Bewerbungsschreiben (Fotos, Mappe, Porto usw.)
  • Kosten für Stelleninserate
  • Ausgaben für Bewerbungskurse
  • Fahrtkosten
  • Unterbringung und Verpflegung.

Will man diese Aufwendungen steuerlich absetzen, sind allerdings einige Punkte zu beachten.

Jeder Bundesbürger hat Anspruch auf folgende Förderungen... Jedes Jahr!
Jetzt kostenlos Informieren.

Jobsuche – Tipps zum Bewerbungskosten absetzen

Gerade die Frage der Nachweise kann schnell zum Stolperstein werden. Generell ist es ratsam, alle Belege gründlich zu archivieren. Die Zahl der Bewerbungsschreiben lässt sich anhand der Durchschriften belegen.

Eine mögliche Alternative ist der pauschalierte Ansatz – mit 8,50 Euro je Bewerbungsmappe (2,50 Euro ohne Mappe). Vor der Entscheidung für einen Durchführungsweg sollte man alle Optionen durchrechnen.

Wie sieht die Situation bei den Fahrtkosten aus? Hier kann bei der Jobsuche zu verschiedenen Lösungen gegriffen werden. Ist man mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs, lassen sich die tatsächlichen Kosten steuerlich absetzen.

Für Fahrten mit dem Pkw ist das Ganze etwas schwieriger. Hier wäre ein möglicher Weg das Heranziehen der Kilometerpauschale von 0,30 Cent je gefahrenem Kilometer. Damit sind aber alle entstandenen Kosten abgegolten. Wer die Aufwendungen der Jobsuche konkret zuordnen kann, hat die Möglichkeit beide Wege zu prüfen.

  • Sofern Unternehmen Kosten für ihre Bewerber auslegen – etwa in Form der Fahrtkosten oder im Rahmen von Verpflegung usw. – sind diese Zuwendungen von den Bewerbungskosten für die Steuererklärung abzuziehen. Nur was nach dem Abzug aller Zuschüsse (auch vom Arbeitsamt) übrig bleibt, gehört zu den Werbungskosten.

Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Werbungskosten, §9 EStG »

Bewerten Sie diesen Artikel

0   0

Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.


Weiteres zum Thema Steuern