Ein Prozent Regelung - Was versteht man darunter?

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Selbstständige können aufgrund der ausgeübten Tätigkeit viele Vorteile in Anspruch nehmen. Besonders machen sich diese Vorteile bei der Besteuerung des Einkommens bemerkbar, hier kann massiv gespart werden. Als Beispiel hierzu ist die Ein Prozent Regelung zu nennen, eine Regelung, welche sich auf Abschreibungen von Firmenwagen bezieht.

Diese Regelung ist für Gewerbetreibende und andere selbstständig tätige Personen eine interessante Option, um den Gewinn bei gleichbleibendem Umsatz gering zu halten. Das Hinzuziehen einer steuerfachkundigen Person wird empfohlen.

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Was ist die 'Ein Prozent Regelung' ?

Bei dieser Regelung spricht man im Fachjargon eigentlich von der sogenannten 'Listenpreismethode'. Diese wird umgangssprachlich auch als Ein Prozent Regelung bezeichnet und regelt die Versteuerung der privaten Nutzung eines Firmenwagens.

Sofern ein Arbeitsfahrzeug privat genutzt werden sollte, fällt auf diesen Nutzen eine Besteuerung an. Wie hoch diese Steuer ist, hängt ganz von der Art der Nutzung ab.

Folgende Unterscheidungen werden hierbei getroffen:

  1. zur privaten Nutzung
  2. zur Fahrt zwischen Wohnstätte und Arbeitsplatz

Die private Nutzung wird mit einem Betrag von 1% je Monat besteuert. Hierbei könnte ein Fahrtenbuch günstiger sein und zu niedrigeren Abgaben führen. Nachteilig beim Fahrtenbuch ist jedoch der erhöhte Aufwand bei der Buchführung.

Sofern das Fahrzeug nur zum Transport zwischen Wohnung und Arbeitsort verwendet wird, ist die Versteuerung niedriger. Diese beträgt in diesem Fall nur 0,03% des inländischen Listenpreises je Monat.

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Wem nützt die 'Ein Prozent Regelung'?

Die Ein Prozent Regelung kann von Selbstständigen angewandt werden, um die Vorteile einer privaten Nutzung des Autos zu versteuern.

Zu diesen Selbstständigen zählen unter anderem:

Mit einem Firmenwagen lässt sich die Höhe des Gewinns deutlich senken, was die Einkommensgrenze verringert. Je niedriger das Einkommen, um so weniger Steuern müssen darauf gezahlt werden.

Auch wenn die private Nutzung Kosten verursacht, können je nach Rechnung die gesamten Kosten eines Selbstständigen gesenkt werden.

E-Autos

Auch die Ein-Prozent-Regelung berücksichtigt den technischen Fortschritt und bietet deshalb auch steuerliche Vorteile für diejenigen, die ein E-Auto fahren, an.

Seit 1. Januar 2019 gilt für Fahrer von E-Autos ein geldwerter Vorteil von einem Prozent des halben Listenpreises. Seit dem 1. Januar 2020 ist gilt eine 0,25-%-Regelung für "reine" Elektrofahrzeuge.


Einzelnachweise und Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Einnahmen, §8 EStG »
  2. Bundesministerium der Justiz: Vorsteuerabzug, §15 UStG »

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