Einkommensteuertabelle

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

In der Einkommensteuertabelle wird die Höhe der Einkommensteuer im Verhältnis zum Einkommen dargestellt.

Die Einkommensteuer fällt auf Einkünfte aus Kapitalvermögen, Renten oder selbstständiger Arbeit an.

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Was ist die Einkommensteuertabelle?

Eine Form der Einkommensteuer ist die Lohnsteuer. Diese wird monatlich vom Lohn oder Gehalt des Arbeitnehmers abgezogen. Die Höhe der Lohnsteuer hängt von verschiedenen Faktoren ab, die in einer Einkommensteuertabelle aufgelistet werden.

Mithilfe der Einkommensteuertabelle lässt sich ermitteln, in welcher Höhe das Einkommen versteuert wird. Das Einkommen verhält sich zur Einkommensteuer nicht proportional, sondern progressiv. Das bedeutet, die steuerlichen Abgaben für die Einkommensteuer steigen umso mehr, je höher das zu versteuernde Einkommen ist.

  • Der Betrag der Lohnsteuer hängt von unterschiedlichen Aspekten ab. Dazu zählen die Höhe des zu versteuernden Einkommens, individuelle Lohnsteuerabzugsmerkmale (Geburtsdatum, Steueridentifikationsnummer, Informationen zu Neben- und Hauptbeschäftigungen, Kinderfreibeträge) sowie die eigene Lohnsteuerklasse.

Der Arbeitgeber überweist am Monatsende das Gehalt an seinen Angestellten. Dabei führt er einen Teil an das Finanzamt ab. Der Arbeitgeber haftet für die korrekte Berechnung der Lohnsteuer gegenüber dem Finanzamt. Der abgeführte Betrag ist in der Regel höher als nötig.

Zu viel gezahlte Steuern können sich die Arbeitnehmer am Ende des Jahres mit einer freiwilligen Steuererklärung vom Finanzamt zurückholen. Mit der Einkommensteuertabelle können auch die Arbeitnehmer auf einen Blick die Höhe des Lohnsteuerabzugs und anderer Formen der Einkommensteuer ablesen.

Einkommensteuer Tabelle

zu versteuerndes EinkommenGrundtabelleSplittingtabelle
5.000 Euro0 Euro0 Euro
20.000 Euro2.467 Euro324,82 Euro
50.000 Euro12.432 Euro8.821,08 Euro
100.000 Euro33.378 Euro28.469,28 Euro

Die Jahreslohnsteuer stellt eine grundsätzliche Steuerschuld des Arbeitnehmers dar. Nach Ablauf des Kalenderjahres muss diese Steuerschuld für das zu versteuernde Einkommen durch die Abgabe einer freiwilligen Steuererklärung ermittelt werden.

Die Abgabe der Lohnsteuer laut der Einkommensteuertabelle wird zwar durch den Arbeitgeber abgewickelt, aber um die Rückerstattung zu viel gezahlter Lohnsteuer muss sich der Arbeitnehmer selbst kümmern. Dafür gibt der Arbeitnehmer eine freiwillige Einkommensteuererklärung beim Finanzamt ab.

Einkommensteuer laut Einkommensteuertabelle für Selbständige

Auch Selbständige müssen eine Einkommensteuer entrichten. Für sie gilt ein Grundfreibetrag in Höhe von 11.604 Euro Euro. Dieser jährliche Betrag ist steuerfrei. Hat der Selbständige weniger Einkommen als der genannte Grundfreibetrag (Gewinn minus außergewöhnliche Belastungen und Sonderausgaben), zahlt er keine Einkommensteuer. Dennoch ist der Selbständige dazu verpflichtet, die jährliche Einkommensteuererklärung zu machen.

Verdient der Selbständige mehr als den Grundfreibetrag, muss das darüberliegende Einkommen versteuert werden. Der Steuersatz, der mit steigendem Einkommen wächst, reicht von 14 Prozent bis 45 Prozent.


Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz »
  2. Bundesfinanzministerium: Steuern »

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