Der Kauf von einem Haus ist ein enormer finanzieller Akt und kann aus unterschiedlichen Gründen geschehen. Beispielsweise zur privaten Nutzung, zu gewerblichen Zwecken oder aber auch um die Immobilie zu vermieten.
Die Gebäudeabschreibung kann eine steuerliche Entlastung bringen.
Die Gebäudeabschreibung
Bei der Abschreibung eines Gebäudes werden die Kosten unter Berücksichtigung von bestimmten Faktoren von der Steuerlast eines Steuerzahlers abgezogen.
Die erste Frage ist, ob ein Gebäude überhaupt von der Steuer abgesetzt werden kann, sei es auch nur anteilig.
Dies ist generell bei Vermietern problemlos der Fall, bei einem Haus für die private Nutzung ist es hingegen nicht möglich.
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Was darf abgesetzt werden?
Beim Kauf eines Hauses wird nicht nur das Objekt an sich Kosten verursachen, auch der Grund und Boden oder die Grunderwerbskosten fallen an.
Meistens werden Grundstücke zwar nicht abgeschrieben, weil sie sich nicht „verbrauchen“, aber für bestimmte Berechnungen ist es wichtig dessen Wert zu kennen.
Wichtige Posten sind:
- Kaufpreis vom Haus
- Kosten des Grundstücks
- Herstellungskosten
Wie funktioniert eine Gebäudeabschreibung?
Es gibt zwei unterschiedliche Verfahren um eine Immobilie gesetzlich konform abzuschreiben. Das wären:
- degressive AfA
- lineare AfA
Die degressive AfA kommt beispielsweise nur noch zum tragen, wenn das Gebäude entweder vom Vermieter gebaut oder im Herstellungsjahr erworben wurde. Weiterhin gilt diese Regelung nur, wenn das Gebäude bis zum Jahr 2006 errichtet, beziehungsweise erworben wurde.
Die Abschreibung erfolgt dann in den nächsten neun Jahren um je 4%, die folgenden acht Jahre um 2,5% und in den weiteren 32 Jahren um 1,25%.
Die lineare AfA kommt in den meisten Fällen zur Anwendung, wenn es um eine Gebäudeabschreibung geht. Sie wird auf Gebäude angewandt, welche vor dem 01.01.1925 fertiggestellt wurden und pro Jahr mit 2,5% abgeschrieben werden. Gebäude die später gebaut wurden, werden jährlich mit 2% abgeschrieben.
Weitere Besonderheiten gibt es beispielsweise bei einer gewerblichen Nutzung eines Gebäudes, hierbei wird es aber kompliziert. Es empfiehlt sich hierbei also lieber einen Experten wie einen Steuerberater hinzu zu ziehen.
Einzelnachweise und Quellen
- Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz →
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