Gewerbesteuer richtig berechnen

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Jede eigenständige wirtschaftliche Tätigkeit, die nicht freiberuflich oder in der Landwirtschaft ausgeübt wird und das Ziel der Gewinnerzielung verfolgt, ist gewerblich. Die entsprechenden Betriebe müssen eine Gewerbesteuer bezahlen, die sie in der Regel im Vorfeld berechnen wollen, um Planungssicherheit zu gewinnen.

In Deutschland ist dies allerdings nicht ganz so einfach, da die Gemeinden die Gewerbesteuerhoheit besitzen und sich der entsprechende Steuersatz deshalb vielfach unterscheidet. Lesen Sie weiter, wenn Sie erfahren möchten, wie Sie die Höhe der Gewerbesteuer ermitteln können.

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Gewerbesteuer berechnen

Die Gewerbesteuer kann grundsätzlich mit einer Formel berechnet werden. Allerdings wird der sogenannte Hebesatz der Gewerbesteuer (GewSt) gemäß Gewerbesteuergesetz (GewStG) von den Gemeinden selbst festgelegt. Dieser Hebesatz muss mindestens 200 Prozent betragen. Nach oben hin ist er offen. Der höchste Gewerbesteuerhebesatz liegt aktuell bei 900 %. In der konkreten Berechnung bedeutet ein Hebesatz von 200 Prozent eine Multiplikation mit 2,0.

  • Die Gewerbesteuer muss immer gezahlt werden, wenn das Unternehmen einen Jahresgewinn von mindestens 24.500 Euro erzielt.

Grundsätzlich ist der Hebesatz in ländlicheren Regionen niedriger, als in Ballungsräumen. Die niedrigsten Hebesätze findet sich in in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Manche Unternehmen legen ihren Hauptstandort bewusst an einen Ort mit einem niedrigen Hebesatz.

Für die Berechnung der Gewerbesteuer kommt folgende Formel zum Einsatz, wenn die eigene Steuerlast für das Gewerbe ermittelt werden soll:

  • Gewerbesteuermessbetrag x der örtliche Hebesatz = Zu zahlende Gewerbesteuer

Für die Formel muss im ersten Schritt der sogenannte Gewerbesteuermessbetrag errechnet werden.

Für den Gewerbesteuermessbetrag gilt:
Gewerbeertrag x 0,035 (3,5 Prozent) = Gewerbesteuermessbetrag

Berechnung für Einzelunternehmen und Personengesellschaften

Gewinn aus dem Gewerbebetrieb
+ HinzurechnungenEntgelte für Schulden
Rentenzahlungen
Finanzierungsanteile Mieten, Pachten, Leasingraten
etc.
= Summe
- Kürzungen1,2 Prozent des Einheitswerts des Betriebsvermögens sowie Gewinnausschüttungen von Fremdgesellschaften
= Gewerbeertrag
- 24.500 €Steuerfreibetrag
= gekürzter Gewerbeertrag
x 3,5 % / 100Steuermesszahl
= Steuermessbetrag
x x,x %Hebesatz
= Gewerbesteuer

Den Gewerbeertrag kann man ermitteln, indem man den Gewinn um die gesetzlichen vorgeschriebenen Hinzurechnungen addiert.
Diese Hinzurechnungen umfassen Entgelte für Schulden, die Rentenzahlungen und dauernden Lasten, die Gewinnanteile stiller Gesellschafter und die Finanzierungsanteile in Mieten, Pachten, Leasingraten und Lizenzen. Um kleinere und mittlere Unternehmen zu entlasten, gilt für die Hinzurechnungen ein Steuerfreibetrag von 100.000 €.

Im nächsten Schritt reduziert man den Betrag zusätzlich um die gesetzlich vorgeschriebenen Kürzungen. Diese sind vom individuellen Fall abhängig, betragen aber stets 1,2 Prozent des Einheitswerts des Betriebsvermögens sowie Gewinnausschüttungen von Fremdgesellschaften (die Mitunternehmer sein dürfen).

Von dem Ergebnis muss zudem noch der Steuerfreibetrag abgezogen werden. Dieser liegt für Personenunternehmen (hierzu zählen auch Einzelunternehmer) bei 24.500 Euro.

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Berechnung für Kapitalgesellschaften

Kapitalgesellschaften haben keinen Steuerfreibetrag. Sie berechnen die Abgaben wie folgt:

Gewinn aus dem Gewerbebetrieb
+ HinzurechnungenEntgelte für Schulden
Rentenzahlungen
Finanzierungsanteile Mieten, Pachten, Leasingraten
etc.
= Summe
- Kürzungen1,2 Prozent des Einheitswerts des Betriebsvermögens sowie Gewinnausschüttungen von Fremdgesellschaften
= Gewerbeertrag
x 3,5 % / 100Steuermesszahl
= Steuermessbetrag
x x,x %Hebesatz
= Gewerbesteuer

Die Berechnung der Gewerbesteuer ist sehr komplex und varriert in den unterschiedlichen Gemeinden aufgrund des Hebesatzes, der individuell bestimmt werden kann.
Für die Steuererklärung ist lediglich wichtig, dass das Finanzamt über das erwartete Einkommen des Unternehmens unterrichtet wird. Die Berechnung der gewerblichen Abgaben unternimmt dann das Finanzamt selbst.

Gewerbesteuer: Beispielrechnung

Zum besseren Verständnis wird an dieser Stelle eine Beispielrechnung für die Ermittlung der gewerblichen Steuerabgaben angeführt.

  • Schritt für Schritt die Steuerlast berechnen:
    Der Gewinn des Betriebs liegt bei 100.000 Euro, Hinzurechnungen entfallen, die Kürzungen entsprechen 10.000 Euro.
    Der erste Schritt: 100.000 - 10.000 - 24.500 = 65.500 Euro Gewerbeertrag
    Der zweite Schritt: 65.500 x 3,5/100 = 2292,50 Euro Gewerbesteuermessbetrag
    Der dritte Schritt: 2292,50 x 3,0 (300 Prozent Hebesatz) = 6877,50 Euro zu zahlende Gewerbesteuer

Das Unternehmen muss also bei einem Jahresgewinn von 100.000 € Abgaben in Höhe von ca. 6900 € einkalkulieren.

Die wichtigsten Fakten

Ausgenommen von der Gewerbesteuer sind Tätigkeiten, die freiberuflich oder in der Landwirtschaft ausgeübt werden. Ansonsten muss jeder Gewerbetreibende eine Gewerbesteuer bezahlen.

In Deutschland ist es recht kompliziert, die Gewerbesteuer zu berechnen. Das liegt daran, dass jede Gemeinde ihren eigenen Hebesatz für die Gewerbesteuer bestimmen kann. Somit fällt die Gewerbesteuer innerhalb Deutschlands je nach Region unterschiedlich hoch aus.

Häufig gestellte Fragen

Wie kann man die Gewerbesteuer richtig berechnen?

Um die steuerlichen Abgaben für das Gewerbe zu errechnen, muss zunächst der erwartete Ertrag abzüglich der Betriebsausgaben geschätzt werden. Von diesem Betrag wird der Steuerfreibetrag in Höhe von 24.500 € subtrahiert. Dieses Ergebnis stellt die zu versteuernde Gesamtsumme dar. Diese Gesamtsumme wird dann wiederum mit einer einheitlichen Steuermesszahl multipliziert: 3,5 %.

Das Ergebnis ist der sogenannte Steuermessbetrag. Im letzten Schritt muss der Betrag mit dem von den Gemeinden festgelegten Hebesatz multipliziert werden. Dann erhält man die Summe der Gewerbesteuer, die entrichtet werden muss.

Warum dürfen die Gemeinden ihren eigenen Hebesatz bestimmen?

Das hat unterschiedliche Gründe: Mit hohen Hebesätzen werden die Einnahmen der Gemeinde erhöht. Das bedeutet, dass jede Gemeinde mit ihrem Hebesatz selbst regulieren kann, wie hoch ihre Einnahmen ausfallen werden. Auf der anderen Seite besteht die Gefahr, dass Betriebe zu Standorten abwandern, in denen die Sätze niedriger sind.

Bei niedrigen Hebesätzen wird die Attraktivität des Gewerbegebietes gestärkt. Die Gemeinden erhoffen sich, dass viele Unternehmen in ihr Gebiet ziehen und sie somit indirekt ihre Einnahmen stärken können. In der Regel ist es aber so, dass in Städten, die über eine gute Infrastruktur verfügen, der Hebesatz höher ist als in ländlichen Gebieten.

Das kann für viele Unternehmen Vorteile bringen und gegebenenfalls über Erfolg und Misserfolg entscheiden. Mit der Wahl eines oft nur wenige Kilometer entfernteren Standortes kann mitunter die Steuer erheblich gesenkt werden. Die Frage ist, ob der Standort sich dennoch gut genug für das Gewerbe eignet.


Einzelnachweise und Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Gewerbesteuergesetz
  2. Bundesministerium der Justiz: § 8 Hinzurechnungen
  3. Bundesministerium der Justiz: § 7 Gewerbeertrag

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