Gewerbesteuergesetz

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Die Gewerbesteuer gibt es nur in Deutschland!

Die Gewerbesteuer definiert sich als Gewerbeertragssteuer, die in Höhe von mindestens 7% des Gesamtertrags ausmacht. Das Gewerbesteuergesetz gehört zum Steuerrecht. Kein anderer Staat erhebt Steuern auf ein Gewerbe.

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Allgemeines zum Gewerbesteuergesetz

Das Gewerbesteuergesetz (kurz: GewStG) ist ein Bundesgesetz, das zur Kategorie des Steuerrechts gehört. Es trat bereits im Jahr 1936 in Kraft und gehört somit zu den ältesten Steuergesetzen der deutschen Geschichte. Es ist die Rechtsgrundlage für die Gewerbesteuer. Diese zählt zu der größten Einnahmequelle der Gemeinden und Kommunen und ist in der Bundesrepublik Deutschland einmalig.

In der früheren Version wurde eine zusätzliche Gewerbekapitalsteuer erhoben. Diese wurde im Jahr 1998 abgeschafft, sodass sch die Höhe der Gewerbesteuer seitdem ausschließlich am Ertrag des Gewerbes orientiert. Seit 1998 ist die Gewerbesteuer ausschließlich ertragsabhängig.

Das GewStG ist zwar die Rechtsgrundlage der Gewerbesteuer, aber nicht die einzige Rechtsvorschrift, die für ihre Erhebung maßgeblich ist. Ebenfalls zu beachten sind die Gewerbesteuer-Richtlinien sowie die Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung.

Inhalte des Gewerbesteuergesetzes

Das GewStG gliedert sich in zehn Abschnitte, die mit römischen Ziffern unterschieden werden und besitzt insgesamt 36 Paragrafen.

Das Gewerbesteuergesetz (GewStG) gibt vor wer steuerpflichtig ist. Zudem wird darin geregelt, dass die Abgabe an die Kommunen fließen, diese die Höhe der Gewerbesteuer über den Hebesatz selbst bestimmen, wobei der minimale Hebesatz bei 200 Prozent liegen muss.

Im Gesetz vorgegeben ist auch, dass sich die Höhe der Gewerbesteuer aus der Multiplikation von Steuermessbetrag und Hebesatz ergibt, der Steuermessbetrag 3,5 Prozent des Gewinnertrags des Gewerbes sind und welche Hinzurechnungen und Kürzungen für die Ermittlung des Gewinnertrags zu berücksichtigen sind.

Außerdem ist im Gewerbesteuergesetz geregelt, dass Personengesellschaften einen Steuerfreibetrag von 24.500 Euro haben, alle anderen Unternehmensarten einen Steuerfreibetrag von 5.000 Euro, aber Kapitalgesellschaften keinen Steuerfreibetrag besitzen.

Das Gesetz legt darüber hinaus fest, wie die Gewerbesteuerzerlegung funktioniert, die anzuwenden ist, wenn ein Betrieb in mehreren Gemeinden vertreten sind - maßgebliche Bezugsgrößen sind demnach der Lohn und das Gehalt, die in der jeweiligen Kommune gezahlt werden.

Schließlich ist festgeschrieben, dass Gewerbebetriebe in der Zeit von Verlusten (mit Ausnahme der Umsatzsteuer) keine Abgaben zahlen müssen und die Verluste in Form eines Verlustvortrags auf spätere Gewinne anrechnen können.

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Häufige Fragen zum Gewerbesteuergesetz

Wozu gibt es das Gewerbesteuergesetz?

Jeder Gewerbetreibende muss in der Regel eine Gewerbesteuer abführen. Die Rahmenbedingungen für diese Steuer werden im Gewerbesteuergesetz festgelegt. Im Gewerbesteuergesetz finden sich alle rechtlichen Bestimmungen, die für Personen relevant sind, die ein Gewerbe betreiben.

Was legt das Gewerbesteuergesetz fest?

Das Gewerbesteuergesetz legt fest, wer an wen Gewerbesteuern zahlen muss. Das Gesetz beschreibt zudem, wie sich die Steuer errechnet und welche Freibeträge für wen gelten.


Einzelnachweise und Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Gewerbesteuergesetz »
  2. Bundesfinanzministerium: Gewerbesteuer »

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