So funktioniert die Gewerbesteuerzerlegung

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Das Gewerbesteuergesetz schreibt vor, dass ein Betrieb in der Gemeinde, in der er ansässig ist, die Gewerbesteuer zu bezahlen hat.

Was soweit einfach und logisch klingt, wird ungleich schwieriger, wenn man bedenkt, dass viele Unternehmen in weit mehr als nur einer Gemeinde ansässig sind.

Da es unterschiedliche Hebesätze gibt, ist die Steuerbelastung in diesen zudem unterschiedlich. Um zu ermitteln, welche Gemeinde wie viel Abgaben erhält, ist eine Gewerbesteuerzerlegung notwendig.

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Wie funktioniert eine Gewerbesteuerzerlegung?

Ein Beispiel soll verdeutlichen, weshalb die Aufteilung der Gewerbesteuer derart kompliziert ist, dass gesonderte Vorschriften für eine Zerlegung notwendig sind.

Ein Bäckerei-Betrieb hat fünf Filialen in der eigenen Gemeinde und eröffnete eine weitere in der Nachbarstadt. Es liegt auf der Hand, dass eine gleiche Aufteilung der Abgaben am Protest der Heimatgemeinde scheitern würde.

Der Umsatz kann ebenfalls nicht herangezogen werden, da diese bereits für die Umsatzsteuer maßgeblich ist.

Diese darf aber nicht zur Ermittlung der Höhe anderer Abgaben herangezogen werden, weil ansonsten die Gefahr einer unzulässigen Doppelbesteuerung bestünde.

Maßgeblich sind deshalb Lohn und Gehalt, die in jeder Gemeinde gezahlt werden.

Hierzu zählen:

  • Die regulären Bezüge
  • Steuerfreie Zuschläge für Sonn-, Feiertags-, Nacht- sowie Mehrarbeit

Nicht berücksichtigt werden hingegen einmalige Zahlungen, die gewinnabhängig sind, da diese nicht Bestandteil des regulären Arbeitslohns sind.

Gesetzt den Fall, der Bäckerei-Betrieb zahlt insgesamt 100.000 Euro an Löhnen und Gehältern aus. 80.000 Euro davon entfallen auf seine Heimatgemeinde und 20.000 Euro auf die neue Filiale in der Nachbarstadt.

Das Verhältnis ist also 80 zu 20.Genau so wird nun auch die Gewerbesteuer zerlegt. 80 Prozent des Steuerbetrags gehen an die Heimatgemeinde und 20 Prozent.

Nun wird es allerdings kompliziert: Da die Gemeinden unterschiedliche Hebesätze haben können, würde der Betrieb in der einen Gemeinde zu viel oder zu wenig bezahlen, wenn die direkte Steuerlast aufgeteilt werden würde. Um dies zu verhindern, wird der Gewerbesteuermessbetrag zerlegt.

Die Teilergebnisse werden anschließend mit dem Hebesatz multipliziert, um das tatsächliche Ergebnis zu ermitteln, das dann als Steuerlast an die beiden Gemeinden fließt.

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Welche Kritik gibt es an der Gewerbesteuerzerlegung?

Einige Anzeichen deuten darauf hin, dass die Gewerbesteuerzerlegung bald grundlegend refomiert werden muss. Zum einen war es schon immer ein Problem, dass es durch die unterschiedlichen Hebesätze zu erheblichen Verwerfungen kommen kann.

Als Beispiel: Ist der Hebesatz in der Nachbarstadt des Bäckerei-Betriebs viermal so hoch wie in der Heimatgemeinde, zahlt er in beiden Gemeinden die gleiche Steuersumme.

Zum anderen führt der technologische Fortschritt die bisherige Art der Zerlegung an ihre Grenzen: Mobilfunkunternehmern betreiben beispielsweise in zahlreichen Gemeinden Sendemäste, die ohne jedes Personal funktionieren.

Die Sendemäste tragen aber erheblich zum Gewinn des Unternehmens bei. Nach derzeitigen Regelung fließt die gesamte Gewerbesteuer an die Heimatgemeinde der Mobilfunkunternehmen.


Einzelnachweise

  1. Bundesfinanzministerium: Kommunalfinanzen »

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