Die Berechnung der Kirchensteuer

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Nach Art. 140 GG sind Religionsgemeinschaften in Deutschland berechtigt, Steuern zu erheben.

Trotz der verfassungsrechtlich gebotenen Trennung zwischen Kirche und Staat wird die Erhebung der Kirchensteuer durch die Finanzämter durchgeführt, die dafür von der Kirche eine Aufwandsentschädigung erhalten.

Die Höhe der Kirchensteuer wird von der jeweiligen Kirchenleitung festgelegt. Die Kirchen legen also selbst fest, wie viel Geld sie von Gläubigen erhalten möchten.

Damit diese Festlegung der Kirchensteuer Gesetzeskraft erlangen kann, müssen die entsprechenden Landesparlamente der einzelnen Bundesländer dem zustimmen.

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Die Kirchensteuer ermitteln

Die Kirchensteuer wird immer als Prozentsatz zur Einkommenssteuer oder Lohnsteuer ermittelt. Sie macht insgesamt gesehen den größten Teil der Einnahmen jeder Kirche aus. Aufgrund der länderhoheitlichen Regelungen schwankt sie von Bundesland zu Bundesland.

Die Kirchensteuer in den einzelnen Bundesländern

In Bayern und Baden-Württemberg, Hochburgen der katholischen Kirche, beträgt die Kirchensteuer 8 Prozent der Einkommenssteuer. In den übrigen 14 Bundesländern, die meist evangelisch geprägt sind, werden 9 % der Einkommenssteuer als Kirchensteuer erhoben.

Die Berechnung ist jedoch nicht ganz einfach. Es ist zwar möglich, den Steuersatz für die Kirchensteuer vom zu versteuernden Einkommen zu berechnen, dies wird jedoch regelmäßig nicht getan. Es wird die Einkommenssteuerhöhe herangezogen.

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Die Schaffung von Steuergerechtigkeit

Damit dennoch eine Steuergerechtigkeit hergestellt werden kann, wird zum Zwecke der Berechnung der Kirchensteuer eine besondere Berechnung der Einkommenssteuer auf das zu versteuernde Einkommen in folgenden Fällen durchgeführt:

wenn Kinder zu berücksichtigen sind, wenn Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder nach dem Teileinkünfteverfahren vorhanden sind. Auch von Kapitaleinkünften wie Zinsen oder Dividenden möchte die Kirche ihren Teil abhaben. 8 bzw. 9 % der Kapitalerträge werden hierfür abgezogen.

Ab einer bestimmten Einkommensgrenze wird die Kirchensteuer gekappt

Damit die Kirchensteuer nicht ins Uferlose wächst, wird sie bei einer bestimmten Einkommensgrenze gekappt. Das führt zu der kuriosen Situation, dass Kirchgänger mit niedrigem Einkommen den vollen Steuersatz bezahlen müssen, Kirchenmitglieder mit höherem Einkommen dagegen nur etwa 3,5 %.

Wobei es bei dieser Kappung auch verschiedene Regelungen gibt. So wird in einigen Bundesländern die Kappung von Amts wegen durchgeführt, in anderen muss der Steuerzahler diese beantragen.


Einzelnachweise

  1. Bundesfinanzministerium: Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer »

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