Nicht alle Krankheitskosten werden von der Krankenkasse übernommen.
Patienten können einige dieser Kosten jedoch unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer absetzen.
Inhaltsverzeichnis:
Welche Krankheitskosten können abgesetzt werden?
Zu den Krankheitskosten, die von der Steuer abgesetzt werden können, zählen beispielsweise:
- Zahnersatz
- Physiotherapie
- Impfungen
- Medikamente
- Besuche beim Heilpraktiker
- Hilfsmittel
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Krankheitskosten – Absetzungsvoraussetzungen
- Es muss zur Linderung oder Behandlung einer Krankheit/ Schmerzen oder Ähnliches sein. Vorsorgehandlungen, wie zum Beispiel eine Prophylaxe, zählen nicht.
- Es muss ein ärztliches Attest, bzw. in immer mehr Fällen sogar ein amtsärztliches Attest, vor der Behandlung ausgestellt worden sein.
- Es darf nicht von der Krankenkasse bezahlt werden. Das heißt zum einen, dass nichts doppelt, also bei der Krankenkasse und beim Finanzamt, eingereicht werden kann. Zum anderen wird nichts vom Finanzamt für die Steuer angenommen, was die Krankenkasse bezahlt hätte, wenn es ihr eingereicht worden wäre.
- Für sämtliche Kosten muss eine Rechnung oder eine Quittung vorliegen.
Zumutbare Belastung
Krankheitskosten können als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgesetzt werden. Da ist es nur logisch, wenn es auch eine zumutbare Belastung gibt. Diese ist sehr individuell und hängt vom Familienstand, der Zahl der Kinder und dem Einkommen ab.
Damit überhaupt etwas erstattet wird, muss der Betrag aller zählenden Krankheitskosten über dieser zumutbaren Belastung liegen. Deswegen lohnt sich der Aufwand für sehr geringe Beträge in der Regel nicht.
Einzelnachweise und Quellen
- Bundesministerium der Jusitz: Einkommensteuergesetz (EStG) § 33 Außergewöhnliche Belastungen >>
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