Latente Steuern: Steuer- und Handelsbilanz Ausgleich

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Latente Steuern sind so etwas wie "verborgene Steuer". Sie ergeben sich aus den Abweichungen zwischen der Steuer- und der Handelsbilanz am Jahresende zum Steuerabschluss. Im Normallfall sind die latenten Steuern nur für die Bilanzierung von mittelgroßen und großen GmbHs entscheidend.

Kapitalgesellschaften sind dazu verpflichtet, die Herkunft der latenten Steuern kenntlich zu machen und umfassend zu erläutern.

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Wie latente Steuern entstehen

Latente Steuern betreffen ausschließlich die handelsrechtlichen Rechnungslegungen.

Sie entstehen dann, wenn zwischen den Schulden, Vermögensgegenständen und Rechnungsabgrenzungsposten steuerliche Differenzen bestehen, die - langfristig betrachtet - in den darauffolgenden Geschäftsjahren abgebaut werden können.

Daraus ergibt sich, je nach Verlauf, eine Steuerent- oder Steuerbelastung.

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Was sind aktive und passive latente Steuern?

Die Einteilung für latente Steuern kann in aktiv und passiv erfolgen:

  • Bei den passiv latenten Steuern ist der Differenzbetrag positiv. Das Handelsbilanzergebnis fällt höher aus als der steuerliche Gewinn. Grund dafür kann beispielsweise ein zu hoher Wert von Vermögensgegenständen sein oder auch Verbindlichkeiten, die nur in der Steuerbilanz auftauchen.
  • Fällt das Handelsbilanzergebnis niedriger aus als die Steuerpflicht, so spricht man von aktiv latenten Steuern. Sie ergeben sich dementsprechend aus zu niedrigen Werten von Vermögensgegenständen oder aus höheren Werten in der Handelsbilanz.
  • In Deutschland gilt bei bestimmten Steuern laut HGB eine Bilanzierungspflicht. bei den aktiv latenten Steuern ist es möglich, vom sogenannten Bilanzierungswahlrecht Gebrauch zu machen und eine Bilanzierungshilfe zu aktivieren.

Die Konzepte für latente Steuern

Um latente Steuern zu ermitteln, gibt es grundsätzlich zwei Konzepte. Das Timing-Konzept orientiert sich an der Gewinn- und Verlustrechnung. Es werden hier nur die Bilanzierungsunterschiede deutlich, welche auch die steuerlichen Gewinne und Verluste betreffen. Hierbei gibt es die Einteilung in zwei Arten von Differenzen zwischen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz.

Zeitlich unbegrenzt

Zeitlich unbegrenzte Differenzen bezeichnen die Abweichungen von Handels- und Steuerbilanz in einer Abrechnungsperiode, die in den darauffolgenden Perioden nicht wieder augleichbar sind. Das sind beispielsweise nicht anerkannte steuerrechtliche Aufwendungen oder Erträge aus einer der beiden Bilanzen, die dauerhaften Bestand haben.

Zeitlich begrenzt

Zeitliche begrenzte Differenzen kennzeichnen hingegen eine beidseitige Erfassung in der Handels- und Steuerbilanz, die wiederum zu unterschiedlichen Zeitpunkten auftritt. Es wird davon ausgegangen, dass sich diese Differenzen infolgedessen in den darauffolgenden Abrechnungsperioden wieder vollständig ausgleichen lassen.

Quasi-zeitlich begrenzt

Die dritte Variante, die quasi-zeitlich unbegrenzten Differenzen, kommen bei der etwas umfangreicheren Methode, dem Temporary-Konzept, zum Einsatz. Zu diesen Differenzen zählen solche, die im zeitlichen Ablauf nicht ohne weiteres veränderbar sind und sich - im Extremfall - erst bei der Auflösung eines Unternehmens bereinigen lassen.

  • Das Temporary-Konzept ist sehr bilanzorientiert. Es wird hier jeder Unterschied der Handels- und Steuerbilanz herangezogen, um die latenten Steuern abzugrenzen. Außerbilanzielle Kürzungen oder Zugaben sind hiervon nicht betroffen.

Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Handelsgesetzbuch § 274: Latente Steuern »

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