Die Höhe einer Lohnsteuerrückerstattung vom Finanzamt hängt vom erzielten Einkommen, der darauf einbehaltenen Lohnsteuer und den Familienverhältnissen des Steuerpflichtigen ab. Das Ergebnis der Einkommenssteuererklärung muss nicht unbedingt zugunsten des Steuerpflichtigen ausgehen.
Inhaltsverzeichnis:
Berechnung der Lohnsteuerrückerstattung
Da sich jedes Jahr die Steuergesetze ändern, kann der Steuerpflichtige nicht mit der gleichen Lohnsteuerrückzahlung wie im vergangenen Jahr rechnen.
Ganz genau kann ein Lohnsteuerverein oder ein Steuerberater die Höhe der Lohnsteuerrückerstattung ausrechnen. Aber auch der Steuerpflichtige kann sich einen groben Überblick verschaffen, mit welcher Lohnsteuerrückerstattung er rechnen kann.
Zur groben Berechnung der Rückzahlung der Lohnsteuer werden folgende Faktoren benötigt:
- Ermittlung des zu versteuernden Einkommens
- Ermittlung des Steuersatzes
- Anrechnung der bereits geleisteten Leistungen
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Lohnsteuerrückerstattung - die Berechnungspunkte im Detail
Um das zu versteuernde Einkommen ermitteln zu können, muss zuerst eine Liste aller Einnahmen angefertigt werden.
Für die Ermittlung des Gesamteinkommens werden die Einkünfte, wie beispielsweise Einkommen aus Vermietung und Verpachtung, Einnahmen aus Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit und Einkünfte aus Kapitalvermögen addiert. Die dazugehörigen Werbungskosten und Betriebsausgaben werden von diesem Betrag abgezogen.
Außerdem werden die Sonderausgaben, wie zum Beispiel Spenden, Rentenbeiträge, Beiträge zur Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung, Kirchensteuer und Berufsbildungskosten vom Gesamtbetrag abgezogen. Weiterhin können auch Unterhaltsleistungen, Pflegepauschbeträge und außergewöhnliche Belastungen vom Gesamtbetrag abgezogen werden. Bei der Gegebenheit von weiteren Voraussetzungen kann auch ein Steuerfreibetrag, wie beispielsweise der Altersentlastungs- oder Kinderfreibetrag abgezogen werden.
Der Steuersatz wird dann entweder basierend auf der Grundtabelle oder basierend auf der Splittingtabelle ermittelt. Mit dem Steuersatz können nun die festzusetzende Einkommenssteuer und der Solidaritätszuschlag festgestellt werden. Wenn die zu zahlende Einkommenssteuer ermittelt wurde, müssen die bereits gezahlten Steuern, wie beispielsweise Lohnsteuer oder Kapitalertragssteuer sowie etwaige Vorauszahlungen abgezogen werden.
Wurde bereits mehr abgeführt als eigentlich vom Finanzamt gefordert wird, erhalten die Steuerpflichtigen eine Lohnsteuerrückerstattung. Die Höhe dieser Rückerstattung ergibt sich aus dem Differenzbetrag.
Lohnsteuerrückerstattung - professionell beraten lassen
Steuerpflichtige, die viele Ausgaben haben, sollten sich von einem Steuerberater beraten lassen. Ein Steuerberater kennt alle Steuersparmöglichkeiten und setzt sie gegenüber dem Finanzamt durch. Außerdem prüfen Steuerberater den Steuerbescheid und legen Einspruch gegen fehlerhafte Bescheide ein. Die Kosten für den Steuerberater sind steuerlich absetzbar.
Niedrigere Kosten für die Hilfe beim Lohnsteuerjahresausgleich werden von einem Lohnsteuerhilfeverein verlangt. Dieser Verein beschäftigt auf Arbeitnehmer und Lohnsteuerhilfe spezialisiertes Fachpersonal.
Die Frist für eine Einkommenssteuererklärung endet beim selbstständigen Einreichen des Steuerpflichtigen mit dem 31. Mai des Folgejahres. Wenn die Steuererklärung von einem Steuerberater erstellt wird, verlängert sich die Frist automatisch bis zum 31. Dezember.
Einzelnachweise
- Bundesministerium der Finanzen: Einkommen- und Lohnsteuer →
- Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz (EStG) § 38b Lohnsteuerklassen, Zahl der Kinderfreibeträge →
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