Brutto und Netto richtig berechnen

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Mehrwertsteuer einfach berechnen!

Die Mehrwertsteuer ist nach der Lohnsteuer die Einkommensquelle des Staates mit dem höchsten Ertrag in Deutschland. In diesem Zusammenhang fallen oft die Begriffe Umsatzsteuer und Vorsteuer. Doch wo genau liegen die Unterschiede und wie kann man den Netto- und Bruttobetrag dieser Steuerarten richtig ermitteln?

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Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer und Vorsteuer

Gelegentlich werden die Begriffe Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer und Vorsteuer gleichgesetzt. Diese Steuerarten unterscheiden sich jedoch sehr voneinander. Die Mehrwertsteuer wird nur auf den Mehrwert erhoben, die Umsatzsteuer auf den Umsatz. Die Vorsteuer ist die Steuer, die ein Unternehmer mit dem Finanzamt gegen seine eigene Umsatzsteuer verrechnet.

Die Mehrwertsteuer (kurz MwSt.) besteuert den Mehwert eines Produktes oder einer Dienstleistung. Die Umsatzsteuer besteuert den Güter und Leistungsaustausch und wird indirekt vom Endverbraucher getragen. Die Vorsteuer betrifft nur Unternehmen.

Brutto und Netto berechnen

Für Verbraucher ist in der Regel nur der Endbetrag ihres Einkauf oder der Rechnung, die sie bezahlen müssen, interessant. Dieser Betrag ist die Bruttosumme, versteht sich also inklusive der Mehrwertsteuer.

Bei Unternehmen ist das anders. Unternehmen rechnen grundsätzlich mit dem Nettobetrag, da die Umsatzsteuer für sie nur ein durchlaufender Posten ist. Dennoch benötigen beide, sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen, gelegentlich einen Brutto-Netto-Rechner.

Für die Berechnung des Netto- oder Bruttobetrags eignet sich im Prinzip ein einfacher Taschenrechner, es gibt jedoch auch spezielle Taschenrechner für diese Berechnungen.

Bei den Programmen mit einem Brutto-Netto-Mehrwertsteuer-Rechner kann man auswählen, ob man eine Umrechnung von brutto zu netto oder von netto zu brutto durchführen möchte. Auch ist der Mehrwertsteuersatz einstellbar, da sich dieser ab und an ändert.

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Beispielberechnung

Soll aus einer Bruttosumme (also die Summe, die man an der Kasse zahlt) die Nettosumme ermittelt werden, dann dividiert man diese durch 1,19 (einen Mehrwertsteuersatz von 19 % vorausgesetzt):

Bruttosumme / 1,19 = Nettosumme
Beispiel: 100/1,19 = 84,03

Soll bei vorhandener Nettosumme die daraus resultierende Bruttosumme ermittelt werden, wird die Nettosumme mit 1,19 multipliziert (Mehrwertsteuer von 19 % vorausgesetzt):

Nettosumme x 1,19 = Bruttosumme
Beispiel: 100 x 1,19 = 119

Soll nur die Summe der Mehrwertsteuer errechnet werden, geht dies auch ohne Taschenrechner:

Bruttosumme – Nettosumme = Mehrwertsteuersumme

Vorsteuer Beispiel

Die Vorsteuer für Unternehmen kann ebenfalls einfach und schnell berechnet werden. Angenommen ein Unternehmer kauft für seine Büroräume neue Schreibtische. Auf diese Schreibtische wird eine Umsatzsteuer erhoben, die der Unternehmer bezahlen muss. Der Unternehmer selbst verkauft im Rahmen seiner Tätigkeit Fahrräder, für die er ebenfalls Umsatzsteuern erhebt. Diese werden vom Endverbraucher getragen.

Der Unternehmer hat nun die Möglichkeit die gezahlte Umsatzsteuer gegen die eingenommene Umsatzsteuer zu verrechnen. In diesem Fall spricht man von einer Vorsteuer. Damit greift die Steuer nur auf den Differenzbetrag, der vom Finanzamt ermittelt wird.

Die wichtigsten Fakten

Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer und Vorsteuer sind unterschiedliche Steuerarten in Deutschland.

Die MwSt. besteuert den Mehrwert von Produkten und Dienstleistungen. Die Umsatzsteuer besteuert den Güter und Leistungsaustausch. Die Vorsteuer ist die Verrechnung von Umsatzsteuern, die von Unternehmen "getragen" wird.

Um das Netto und Brutto von den jeweiligen Beträgen zu ermitteln, reichen einfache Rechnungen aus.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch sind Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer und Vorsteuer?

Bei der Mehrwertsteuer wird meist von einem Steuersatz in Höhe von 19% ausgegangen. Bei der Umsatzsteuer gibt es neben der 19%-Besteuerung einen ermäßigten Satz von 7%. Die Vorsteuer wird mit der tatsächlichen Summe der gezahlten und eingenommen Umsatzsteuer verrechnet.


Einzelnachweise und Quellen

  1. Bundesfinanzministerium: Umsatzsteuer-Übersicht »
  2. Bundesministerium der Justiz: Umsatzsteuergesetz »
  3. Bundesministerium der Justiz: Besteuerung der Kleinunternehmer »
  4. Generalzolldirektion: Umsatzsteuer »

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