Mehrwertsteuer für Kleinunternehmer - Was ist zu beachten?

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Kleinunternehmer haben die Möglichkeit, sich von der Mehrwersteuer befreien zu lassen. Dies bringt auf den ersten Blick nur Vorteile: Weniger Ausgaben, weniger Bürokratie.

Allerdings sollte man sich über die gesamte Tragweite der Entscheidung gegen die Mehrwertsteuer bewusst sein, bevor man die endgültig fällt.

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Kleinunternehmer können selbst entscheiden

Nur der Kleinunternehmer hat die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, ob er Mehrwertsteuer zahlen möchte oder nicht.

Diese Entscheidung betrifft genauer gesagt die Umsatzsteuer und die Vorsteuer. Mehrwertsteuer ist der Oberbegriff für diese beiden Steuerarten.

Grundsätzlich sollte sich jeder Kleinunternehmer bereits im Vorfeld genau überlegen, ob er mehrwertsteuerpflichtig sein möchte oder nicht.

Die Mehrwertsteuer für Kleinunternehmer vermeiden

Um die Mehrwertsteuer für Kleinunternehmer vermeiden zu können, kann der Kleinunternehmer für die eine oder andere Variante optieren.

Voraussetzung dafür ist, dass er im Jahr vor der Optimierung einen maximalen Umsatz (Umsatz, nicht Gewinn) von bis zu 17.500 € hat. Weitere Voraussetzung ist, dass im Jahr der Option ein voraussichtlicher Umsatz von maximal 50.000 € zu erwarten ist. Der Kleinunternehmer kann alle 5 Jahre diese Option ändern.

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Neugründer tendieren dazu keine Mehrwertsteuerpflicht zu haben

Viele Neugründer wählen wegen der Einsparung an Bürokratie und Zeit die Option, keine Mehrwertsteuerpflicht zu haben.

Das bedeutet, dass sie in ihren Rechnungen an andere Unternehmungen keine Umsatzsteuer ausweisen dürfen. Sie müssen stattdessen die Bruttobeträge einsetzen.

Diese Einsparung an Zeit und Nerven durch den Verzicht auf die Mehrwertsteuerpflicht wird dadurch erkauft, dass der Kleinunternehmer keine Vorsteuer abziehen kann. Die Vorsteuer ist jene Umsatzsteuer, die er bezahlt, wenn er von einem anderen Unternehmen etwas kauft.

Der Nachteil: Der Kleinunternehmer muss alles zum Bruttopreis kaufen

Er muss dann diesen Artikel zum Bruttopreis kaufen und damit um 19 % teurer, als wenn er zur Mehrwertsteuerpflicht optiert hätte.

Das ist insbesondere in der Gründungsphase eines Unternehmens sehr hinderlich, da die in dieser Phase notwendigen hohen Ausgaben 19 % höher sind als notwendig. Der Rat eines Steuerberaters ist bezüglich dieser Option empfehlenswert.


Einzelnachweise und Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Besteuerung der Kleinunternehmer, §19 Umsatzsteuergesetz (UStG) »

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