Die Mehrwertsteuer im Gastgewerbe

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Die Mehrwertsteuer als eine der Haupteinnahmequellen des Staates sieht sich immer wieder verschiedentlich Änderungen ausgesetzt. Meist Erhöhungen.

In den letzten 44 Jahren stieg in Deutschland der Mehrwertsteuersatz von 11 % auf derzeit 19 %, der ermäßigte Steuersatz von zunächst 5,5 % auf 7 %.

Wenn man sich mal unter den normalen Bürgern umhört, weiß kaum einer von ihnen, für welche Waren der ermäßigte Steuersatz gilt. Zwar weiß man, dass dieser Steuersatz gedacht war für die Ermäßigung der Besteuerung von Lebensmitteln. Weshalb dazu auch Blumen und Bücher gehören, mag dahingestellt sein.

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Senkung des Steuersatzes von 19% auf 7% für Hotelbetriebe

Seit dem 1. Januar 2010 wurde für Hotelübernachtungen der Steuersatz von 19 % auf den ermäßigten Satz von 7 % gesenkt.

Dadurch wurden die Hotelübernachtungen billiger. Eigentliches Ziel war es, die Zahl an Übernachtungen zu erhöhen. Man hoffte auf einen deutlichen Anstieg der Übernachtungszahlen.

Leider hat die Realität gezeigt, dass die gesenkte Mehrwertsteuer nicht an die Hotelgäste weitergegeben wurden und werden. Auf jeden Fall müssen die Buchhalter von Hotels (bzw. die Programmierer von Software für Hotels) darauf achten, dass der Hotelgast auf seiner Rechnung zwei Mehrwertsteuersätze vorfindet. Für die Übernachtung muss der Gast 7 % Mehrwertsteuer Gastgewerbe zahlen, für das Frühstück und sonstige Dienstleistungen jedoch 19 %.

7% oder 19% Mehrwertsteuer – Es zählt, wo das Produkt verzehrt wird

Die Argumentation des Gastgewerbes und seiner Lobbyisten bezüglich der Senkung der Mehrwertsteuer im Gastgewerbe lief immer darauf hinaus, dass eine Benachteiligung der Gastronomie beispielsweise zum Lebensmitteleinzelhandel, Bäckern oder Fleischern vorhanden ist, wenn das Gastgewerbe den vollen Mehrwertsteuersatz zahlen soll.

Einige Argumente sprechen auch dafür.

Beispielsweise kostete ein Baguette, vom Fleischer gefertigt und verkauft, 7 % Mehrwertsteuer. Das gleiche Baguette, in einem Restaurant verkauft, 19 %.

Auch ist es unverständlich, weshalb für Catering der volle Mehrwertsteuersatz gilt.

In dem Moment, in dem an einem Lebensmittel irgendeine Dienstleistung vollbracht wird, wie etwa das Essen auf Rädern, wird nicht nur die Dienstleistung mit dem vollen Mehrwertsteuersatz belegt, sondern auch das Essen.

Kann ein Catering Service hingegen „beweisen“, dass der Service nur Standardspeisen ausliefert und keine sonstigen Dienstleistungen anfallen, gilt ein Mehrwertsteuersatz von 7%. - Mit Urteil vom 23. November 2011 XI R 6/08 Bundesfinanzhof (BFH)

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Erkennen, welcher Mehrwertsteuersatz veranschlagt wird

Für den Verbraucher können die verschiedenen Mehrwertsteuersätze durchaus verwirrend sein.

Als Grundregel für die Mehrwertsteuer im Gastgewerbe gilt einfach gesagt folgende Regel: Nimmt ein Gast Lebensmittel mit und verzehrt diese nicht vor Ort, sind 7% Umsatzsteuer fällig.

Es werden nur die Lebensmittel besteuert.

Werden Lebensmittel allerdings vor Ort konsumiert, werden 19% Mehrwertsteuer veranschlagt.

Selbst wenn es sich bei dem Betrieb um ein Selbstbedienungslokal handelt. Für ein Hotelzimmer zahlt man 7% Mehrwertsteuer, Dienstleistungen wie Frühstück werden mit 19% versteuert.


Einzelnachweise und Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Steuersätze, §12 Umsatzsteuergesetz (UStG) »

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