Mehrwertsteuerrückerstattung – einfach günstiger shoppen

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Anders als noch vor 50 Jahren oder 60 Jahren sind Reisen in die USA, nach Asien oder Südamerika heute für breite Bevölkerungsschichten möglich. Je nach Reiseland sind diverse Waren deutlich günstiger als im Inland. Auf der anderen Seite fällt Besuchern Deutschlands das eine oder andere Schnäppchen ins Auge. Wie lässt sich mit der Mehrwertsteuerrückerstattung sparen? Was ist hier zu beachten?

+ 1.140,00 € jährlich kassieren?

Staatliche Zulagen mitnehmen!!

DSGVODSGVO

sichere Serververbindung

Mehrwertsteuer – wo es richtig teuer wird

Mehrwertsteuerrückerstattung

Die Mehrwertsteuer wird in vielen Ländern rund um den Globus für Waren und Dienstleistungen verlangt. Allerdings sind die Steuersätze selbst innerhalb der EU nicht harmonisiert. Beispielsweise gelten in:

  • Dänemark 25 Prozent
  • Luxemburg 17 Prozent
  • Litauen 21 Prozent und
  • Ungarn 27 Prozent

als normaler Steuersatz für die Mehrwertsteuer. Reisende aus Ländern mit sehr hohem Steuersatz nehmen daher schnell das eine oder andere Präsent aus Deutschland mit nach Hause.

Auf der anderen Seite nehmen nicht nur EU-Bürger Waren aus Deutschland mit. Wer seinen Wohnsitz außerhalb der EU hat, kann in Deutschland noch günstiger shoppen – dank der Mehrwertsteuerrückerstattung.

Und auch Deutsche, die außerhalb der EU unterwegs sind, sollten diese Möglichkeit im Hinterkopf behalten.

Jeder Bundesbürger hat Anspruch auf folgende Förderungen... Jedes Jahr!
Jetzt kostenlos Informieren.

Mehrwertsteuerrückerstattung – das Prozedere

Grundsätzlich besteht für die Ausfuhr von Waren ins Ausland die Möglichkeit, sich die im Inland gezahlten Mehrwertsteuern erstatten zu lassen. In aller Regel gilt dies in beide Richtungen. Wer sich mit deutschem Pass beispielsweise in den USA oder in Asien aufhält, muss sich allerdings im Vorfeld darüber informieren, wie die Mehrwertsteuerrückerstattung lokal abgewickelt wird.

Besucher, die in Deutschland einkaufen, müssen folgendes Prozedere beachten. Beim Einkauf im Geschäft wird eine Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigung ausgestellt (z. B. als Refund Cheque). Diese Bescheinigung ist anschließend bei der Ausreise dem Zoll – in Verbindung mit der Ware im Originalzustand – vorzulegen.

Erst wenn die Zollstelle deren Ausfuhr bescheinigt, kann die Ausfuhrbescheinigung im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuerrückerstattung an das betreffende Geschäft zurückgeschickt werden. Da inzwischen viele Händler an Agenturen bzw. Tax Free Shopping Systeme angeschlossen sind, kann in deren Büros (z. B. in deutschen Flughäfen) eine Barauszahlung in Anspruch genommen werden.

Aber: Eine Mehrwertsteuerrückerstattung lohnt sich – in beide Richtungen – nur dann, wenn bei der Anmeldung der Waren im Wohnsitzland eine positive Steuerdifferenz entsteht.


Einzelnachweise und Quellen

  1. Europäische Kommission: Leitfaden zur Mehrwertsteuererstattung für Besucher der EU »

Bewerten Sie diesen Artikel

0   0

Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.


Weiteres zum Thema Mehrwertsteuer