Steuerrechtliche Sonderabschreibung

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht


Laut § 7 Abs. 1 EstG sind kleine und mittelständische Unternehmen dazu befugt, einen Teil der Anschaffungs-und Herstellungskosten von beweglichen Wirtschaftsgütern in einem Zeitraum von fünf Jahren als Sonderabschreibungen anzugeben.

Der Unternehmer kann frei entscheiden, in welchem Jahr er welchen Anteil der Sonderabschreibung geltend machen möchte. Es bleibt ihm überlassen, ob er den vollen betrag der 20 Prozent im ersten Jahr in Anspruch nimmt oder gleichmäßig auf die fünf verfügbaren Jahre aufteilt.

Welche Betriebe durch die Sonderabschreibung begünstigt sind

Folgende Betriebe profitieren von der Sonderabschreibung:

  • kleine und mittlere Betriebe
  • Freiberufler, gewerbliche Unternehmen, aber auch Land- und Forstwirtschaftsbetriebe

Welche Anspruchsvoraussetzungen gelten für die Sonderabschreibung?

Nicht jedes Unternehmen kann die Sonderabschreibung beanspruchen. Es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, um die Sonderabschreibung zugestanden zu bekommen.

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  1. Das betriebliche Vermögen darf laut § 7g Abs. 6 Nr. 1 EStG am Ende des betreffenden Wirtschaftjahres den Betrag von 250.000 Euro bei Bilanzierern nicht überschreiten
  2. Bei einer Gewinnermittlung, die mit einer Einnahmen-Überschussrechnung vorgenommen wird, darf das betriebliche Vermögen am Ende des Wirtschaftsjahres maximal 100.000 Euro groß sein
  3. Land- und Fortwirtschaftsbetriebe, die ohne die Einnahmen-Überschussrechnung arbeiten, dürfen einen maximalen Gewinn von 125.000 Euro im betreffenden Wirtschaftsjahr erzielen
  4. Die wirtschaftlichen Güter, für die eine Sonderabscheibung geltend gemacht werden soll, dürfen ausschließlich (zu mehr als 90 Prozent) betrieblich genutzt werden
  5. Das wirtschaftliche Gut muss das gesamte Jahr über und auch im darauffolgenden Jahr im Betrieb verbleiben
  • Die genannten Voraussetzungen sind betriebs-, und nicht personenbezogen. Ist ein Unternehmer Inhaber von mehreren Firmen, so ist die Sonderabschreibung in Abhängigkeit von den Betriebsgrößenmerkmalen für jedes Unternehmen gesondert zu (über)prüfen. Erfüllt ein Unternehmen bei späterer Betrachtung keine der Voraussetzungen, so sind die entsprechenden Steuer- und Feststellungsbescheide auch dann abzuändern, wenn sie bereits bestandskräftig sind.

Die Durchführung der Sonderabschreibung

Sonderabschreibungen gelten ausschließlich für bewegliche Güter innerhalb eines Unternehmens.
Zu diesen beweglichen Gütern gehören beispielsweise Fahrzeuge, die im Betrieb genutzt werden, aber auch die betriebliche und geschäftliche Ausstattung. Ein privater PKW, der zum Erreichen und Verlassen des Arbeitsplatzes dient, kann nicht als Sonderabschreibung deklariert werden.

Ein vorheriger Investitionsabzugsbetrag mindert die Anschaffungs - oder Herstellungskosten dementsprechend. Bei einigen Wirtschaftsgütern ist bei der Abschreibung auf die Nutzungsdauer zu achten. Es gibt bei einigen Gebrauchsgegenständen Richtwerte, an denen sich der Steuerschuldner orientierten sollte.


Quellen

§ 7g Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe »
Fritz, Ulrike: Die Sonder- und Ansparabschreibung nach § 7g EStG »


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