Die Steuer auf Aktiengewinne

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Auf Aktiengewinne müssen Steuern bezahlt werden. Bis Ende 2008 gab es für die Kapitalertragsteuer sehr viele komplizierte Regelungen, wie und wo diese angegeben und versteuert werden müssen.

Seitdem 01.01.2009 gellten jedoch die neuen Regelungen der Abgeltungssteuer, welche um einiges übersichtlicher und einfacher zu handhaben sind. Nun fällt die gleiche Steuer auf Aktiengewinne an, wie auf alle anderen Kapitalerträge.

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Steuer auf Aktiengewinne: Allgemeines zur Abgeltungssteuer

Auf sämtliche Kapitalerträge müssen einheitlich 25 Prozent Abgeltungssteuer, Solidaritätszuschlag und im Falle einer Religionszugehörigkeit Kirchensteuer bezahlt werden.

Das gilt für jeden deutschen Steuerzahler. Die Banken behalten die Steuer direkt ein und geben es an das Finanzamt weiter.

Falls der Steuerzahler bei der Bank die Religionszugehörigkeit nicht angegeben hat, ist er jedoch dennoch verpflichtet Aktiengewinne und andere Kapitelerträge in der Steuererklärung aufzulisten, damit die Kirchensteuer korrekt abgezogen werden kann.

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Möglichkeiten die Steuer auf Aktiengewinne gering zu halten

Natürlich möchte jeder Mensch so wenig Steuern wie möglich bezahlen. Dazu gibt es auch bei der Abgeltungssteuer einige Varianten, die noch dazu wenig Aufwand bedeuten.

  1. Zunächst einmal sollte man Freibetragsanträge bei seiner Bank stellen. Jeder Steuerzahler hat einen Sparerpauschbetrag von 801 Euro, den er nicht besteuern muss. Bei Eheleuten mit gemeinsamen konnten beläuft sich dieser für beide zusammen aug 1602 Euro. Wenn auf mehreren Banken Kapitalerträge zustande kommen, sollte man diesen gut überlegt aufteilen.
  2. Desweiteren fällt natürlich nur eine Steuer auf Aktiengewinne und keine auf Verluste an. Gewinne gegen Verluste rechnet die Bank jedoch schon automatisch aus, wodurch der Steuerzahler damit nichts mehr zu tun hat.
  3. Dennoch zu viel gezahlte Steuern können am Ende des Jahres durch die Anlage KAP (Einkünfte aus Kapitalvermögen) zur Einkommenssteuererklärung zurückgefordert werden.
  4. Werbungskosten können seit der Einführung der Abgeltungssteuer nicht mehr geltend gemacht werden.
  • Durch die Einführung der Abgeltungssteuer ist es um einiges unkomplizierter geworden auf Aktiengewinne Steuern zu bezahlen.Nur um die Kirchensteuer und um das Nichtzahlen der Steuern muss man sich gegebenenfalls selbst kümmern. Das bedeutet jedoch nur einen geringen Aufwand.


Einzelnachweise und Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz (EStG)- Gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen

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