Welche Aufgaben hat die Steuerfahndung?

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Die Steuer- und Zollfahndung dient dazu, Steuerstraftaten und Ordnungswidrigkeiten, die im Zusammenhang mit steuerlichen Abgaben stehen, zu erforschen.

Ferner dient sie dazu, steuerliche Tatsachen und Grundlagen zu ermitteln und unbekannte steuerliche Betrugsfälle aufzudecken.

Die Steuerfahndung ist somit sowohl ein Organ der Strafverfolgung, als auch ein Organ zur Steuerermittlung.

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Wer ist für die Steuerfahndung zuständig?

Für die Steuerfahndung sind die einzelnen Bundesländer und Finanzbehörden eigenständig zuständig (Art. 84 Abs. 1 GG).

Ihnen obliegt es ebenso, in den Fragen der Steuerstraftaten selbst zu ermitteln.

Sie lassen wiederum die eigenständigen Aufgaben und Bereiche der Finanzämter und Hauptzollämter unberührt.

Die Bedingungen für eine sachgemäße Steuerfahndung

Eine steuerliche Fahndung kann nur in einem laufenden Besteuerungsverfahren erfolgen. Es muss ein Anfangsverdacht bestehen, die Steuerfahnder gehen also von einem unbekannten Sachverhalt aus. Erst auf dieser Grundlage entsteht ein sogenannter Vorverdacht, der dann die Basis für ein Strafverfahren bildet.

Ein anfänglicher Verdacht kann entstehen, wenn ein begründeter steuerlicher Verstoß vorliegt, der von Mitwissern bei den Behörden angezeigt wird. Oftmals hegen aber auch Gerichte und Finanzbehörden einen Anfangsverdacht, wenn sie auf Ungereihmtheiten stoßen und diese an die Steuerfahnder weiterleiten.

Ferner begründen auch Kontrollmitteilungen von anderen Finanzämtern einen Anfangsverdacht bei den Steuerfahndern.

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Diese Befugnisse haben die Ermittlungspersonen der Steuerfahndung

Die Steuerfahnder sind dazu berechtigt, die Unterlagen des Beschuldigten zu durchsuchen, um die Ungereihmtheiten aufzuklären. Sie dürfen sowohl die geschäftlichen Räume, als auch die Wohnräume des Beschuldigten inspizieren.

Die Steuerfahnder haben die Berechtigung, bei der Durchsuchung die Papiere durchzusehen und diese bei einem begründeten Verdacht zu beschlagnahmen.

Verhaltenstipps für den Fall einer Steuerfahndung

Betroffene können die Steuerprüfung in der Regel nicht abwenden. Einige Verhaltenstipps helfen dabei, die Untersuchung so glimpflich wie möglich ablaufen zu lassen. Es gilt, de Ruhe zu bewahren und unnötigen Konfrontationen aus dem Weg zu gehen.

Ein Betroffener ist nicht verpflichtet, sich zu den Vorwürfen sofort zu äußern und darf von seinem Schweigerecht Gebrauch machen. Es ist nicht sinnvoll, Verhandlungen mit den Steuerfahndern aufzunehmen, da sie nicht in die Entscheidung einbezogen werden. Einzig und allein das Veranlagungsfinanzamt entscheidet letztendlich über die Steuerhöhe und den weiteren Verlauf vom Steuerstrafverfahren.

  • Betroffene haben das Recht, mit ihrem Anwalt zu sprechen. Der Verteidiger darf außerdem bei der Durchsuchung anwesend sein.

Welche Folgen hat die Steuerfahndung?

Die Steuerfahndung zieht, im Falle eines begründeten Anfangsverdachts nach der Steuerprüfung, ein Verfahren nach sich. Der Betroffene muss die Steuern nachzahlen und bekommt Hinterziehungszinsen ausgestellt. In schlimmeren Fällen kann sogar eine zusätzliche Geld- oder gar Freiheitsstrafe anfallen.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: § 208 Steuerfahndung (Zollfahndung) »
  2. Bundesministerium der Justiz: Art. 84 Abs. 1 GG »

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