Stipendium im Rahmen der Steuern

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Als Stipendium bezeichnet man eine finanzielle oder auch rein ideelle Förderung von besonders begabten Personen. Meist erhalten Studenten, junge Wissenschaftler, Künstler, Sportler oder auch Schüler Stipendien.

Eine solche Förderung ist ein wichtiger Baustein der Begabtenförderung in Deutschland und in vielen anderen Staaten. In der Regel wird das Stipendium in Form einer finanziellen Zuwendung über einen vorher festgelegten Zeitraum gewährt. Etwas seltener beschränkt sich ein Stipendium auf die rein ideelle Förderung (etwa durch Einladungen zu Veranstaltungen oder die Möglichkeit zum Knüpfen von Kontakten).

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Stipendium in der Steuererklärung

Da eine derartige Förderung unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei ist, muss man es auch nicht in der Einkommenssteuererklärung angeben. Es wird schlicht nicht berücksichtigt.

Eine Ausnahme bilden beispielsweise Kosten für einen Auslandsaufenthalt (etwa zum Zwecke eines Forschungsprojekts im Rahmen des Stipendiums). In diesem Fall lassen sich die entstandenen Kosten eventuell als Werbungskosten bzw. als Sonderausgaben in der Steuererklärung angeben.

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Stipendium - bis zu welcher Grenze steuerfrei?

Gemäß § 3 Nr. 44 Einkommenssteuergesetz (EStG) fallen für eine solche Förderung Steuern nicht an, wenn sie direkt aus öffentlichen Mitteln bzw. aus zwischen- oder überstaatlichen Institutionen, bei denen die Bundesrepublik Deutschland eingetragenes Mitglied ist, stammt.

Desweiteren darf der Studierende, der das Stipendium erhält, nicht zu einer bestimmten Arbeitnehmer-ähnlichen, wissenschaftlichen oder künstlerischen Gegenleistung verpflichtet werden.

Das Stipendium darf zudem nicht höher sein als der Betrag, der zur Erreichung des Forschungszieles, zur Bestreitung des Lebensunterhalts sowie zur Deckung des Ausbildungsbedarfs notwendig ist.

Als Maßstäbe für den Höchstbetrag eines Stipendiums sollen das Alter, die jeweils vorliegenden Lebensumstände, die sozialen Gegebenheiten sowie die Vorbildung herangezogen werden. Meist ist das vor dem Stipendium erzielte Einkommen ein aussagekräftiger Hinweis. Letztlich bleibt die Festlegung eines steuerfreien Höchstbetrags bei Stipendien aber eine Einzelfallentscheidung.

  • Stammt die Förderung von einer privatrechtlichen Stiftung, ist sie nur dann steuerfrei, wenn die Stiftung durch Vergaberichtlinien sicherstellt, dass sie ihre Stipendien nach einheitlichen Kriterien verteilt und nicht aufgrund von Einzelfallentscheidungen.


Einzelnachweise und Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Einkommenssteuergesetz (EStG) § 3 »

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