Die wichtigsten Infos zur Stromsteuer

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Die Stromsteuer ist eine Verbrauchsteuer, die für elektrischen Strom erhoben wird. Sie wird im Wesentlichen durch das Stromsteuergesetz (StromStG) geregelt. Diese Steuer wird erst seit der Einführung der ökologischen Steuerreform 1999 erhoben.

Der Regelsteuersatz für die Stromsteuer beträgt 20,50 Euro je Megawattstunde. Die Steuer wird indirekt von den Verbrauchern eingenommen, indem die Versorgungswerke dafür aufkommen.

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Allgemeines zur Stromsteuer

Die Stromsteuer ist eine bundesgesetzlich geregelte Verbrauchsteuer. Sie wird durch das Stromsteuergesetz (StromStG) und die Stromsteuerdurchführungsverordnung (StromStV) geregelt.

Die Stromsteuer wurde im Jahr 1999 durch das Gesetz zum Einstieg in die ökologische Steuerreform erschaffen. Die grundsätzliche Idee dahinter war, dass Energie ein endliches Gut darstellt, das bewusster konsumiert werden sollte.

Als Konsequenz wurde der elektrische Strom versteuert, um Anreize dafür zu schaffen, den Verbrauch zu reduzieren und um ressourcenschonende Alternativen in der Entwicklung anzutreiben.

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Wie wird die Stromsteuer eingezogen?

Die Hauptzollämter wurden damit beauftragt, die Abgaben dafür einzutreiben und zu verwalten, die zu 100 Prozent dem Bund zugute kommt.

Bei der Stromsteuer handelt es sich um eine sogenannte Selbstveranlagungssteuer, was bedeutet, dass der Steuerschuldner selbst die Verantwortung dafür trägt, diese in der Steuererklärung korrekt anzugeben.

Wer Steuerschuldner ist, hängt davon ab, wer den Strom produziert sowie zur Verfügung stellt und wer ihn entnimmt. Das heißt: Die Steuer wird nicht direkt beim Endverbraucher eingenommen, sondern beim Energieversorger. Dieser deckt durch das Anpassen seines Strompreises die Steuern, die er bezahlen muss. Indirekt kommt also der Verbraucher dafür auf.

  • Durch die Stromsteuer nimmt der Staat Geld ein. Aber für die Forschung gibt der Staat ebenfalls Geld aus. In die Energieforschung werden über 4 Milliarden Euro jährlich ausgegeben. Dazu kommen noch einmal mehr als 2 Milliarden Euro für die Forschung an erneuerbaren Energien. Der Anteil am gesamten Bundeshaushalt ist allerdings sehr gering.

Höhe der Stromsteuer

Als Bemessungsgrundlage für die Stromsteuer gilt die Einheit Megawattstunde (kurz Mwh), anhand derer man die Höhe der steuerlichen Abgabe berechnet.

Der Regelsteuersatz beträgt 2,05 Cent pro verbrauchter Kilowattstunde bzw. 20,50 Euro je Megawattstunde. Für Bahnstrom müssen derzeit pro Kilowattstunde 1,142 Cent bzw. 11,42 Euro pro Megawattstunde bezahlt werden. Strom für Wasserfahrzeuge kostet 0,50 Euro pro Megawattstunde.

NutzungsartSteuertarif je Megawattstunde
Regelsteuersatz20,50 Euro
ermäßigter Satz für Strom, der für den Fahrbetrieb genutzt wird (§9 Abs. 2 Nr. 2 StromStG)11,42 Euro
ermäßigter Satz für Strom, der für Wasserfahrzeuge genutzt wird (§9 Abs. 3 StromStG)0,50 Euro
  • Seit 2007 gilt für Hoch- und Niedertarif (Tag- und Nachtstrom) ein einheitlicher Steuersatz.

Die Stromsteuer entfällt, wenn folgendes zutrifft:

  1. Der Strom wird aus Trägern erneuerbarer Energie gewonnen
  2. Der Strom wird dazu benötigt, überhaupt erst Strom zu erzeugen
  3. Die elektrische Nennleistung der Stromanlage liegt bei höchstens zwei Megawatt
  4. Der Strom wird von Notstromaggregaten erzeugt
  5. Der Strom wird von Schiffen und Flugzeugen erzeugt und von diesen auch wieder verbraucht

Häufig gestellte Fragen

Was ist die Stromsteuer?

Die Stromsteuer ist ein Teil der ökologischen Steuerreform und besteuert den "Elektrischen Strom", der in Deutschland verbraucht wird. Es handelt sich dabei deshalb um eine sogenannte Verbrauchsteuer.

Wie hoch ist die Stromsteuer?

Der Steuertarif beträgt unverändert seit 2003 im Regelsteuersatz 20,50 Euro je Megawattstunde bzw. 2,05 Euro je Kilowattstunde.

Wer muss die Stromsteuer bezahlen?

Sie wird indirekt von den Verbrauchern getragen. Da es aber zu umständlich wäre, alle Bürger eine Stromsteuer zahlen zu lassen, wird sie zunächst von den Versorgungswerken abgeführt. Die Stromkosten werden demzufolge so reguliert, dass die Nutzer indirekt dafür aufkommen und diese mit ihrer Stromrechnung begleichen.


Einzelnachweise und Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Stromsteuergesetz (StromStG) »
  2. Generalzolldirektion: Stromsteuer »
  3. Bundesministerium der Justiz: Stromsteuerverordnung »

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