Bei der Umsatzsteuerverprobung wird die Umsatzsteuer für umsatzsteuerpflichtige Unternehmen geprüft. Dabei werden die Umsätze aus den Umsatzsteuervoranmeldungen mit den Werten des Jahresabschlusses verglichen. Die Umsatzsteuerverprobung gibt über die Korrektheit der Buchführung Aufschluss.
Nutzung der Umsatzsteuerverprobung
Unternehmen können die Umsatzsteuerverprobung nutzen, um frühzeitig Fehler in ihrer Buchhaltung aufzudecken. Unter Umständen werden die aufgedeckten Fehler dann einer genaueren und tiefer greifenden Prüfung unterzogen.
Die Verprobung der Umsatzsteuer kann im Rahmen einer Betriebsprüfung von folgenden Institutionen durchgeführt werden:
- vom Unternehmen selbst,
- vom Finanzamt zur Kontrolle.
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Durchführung der Umsatzsteuerverprobung
Am Jahresende findet die Verprobung der Umsatzsteuer statt. Zuerst erfolgt die Trennung aller Umsätze nach der Umsatzsteuer und der Vorsteuer. Danach erfolgt die Trennung innerhalb der beiden Gruppen nach dem Steuersatz. Jetzt können die Umsätze aus den Umsatzsteuervoranmeldungen mit den tatsächlichen Ergebnissen aus dem Jahresabschluss verglichen werden. Kommt es dabei zu Abweichungen, deutet das auf Fehler in der Buchhaltung hin.
Abweichungen in der Umsatzsteuerverprobung
Meistens beanstandet das Finanzamt kleinere Abweichungen in der Verprobung der Umsatzsteuer nicht.
Wenn es zu Abweichungen von mehr als 0,5 Prozent kommt, muss die Ursache dieser Differenzen erforscht werden. Beispielsweise könnte es zu Falschbuchungen gekommen sein, die unbedingt vor dem Jahresabschluss korrigiert werden müssen. Ansonsten kann es zum Vorwurf der Steuerhinterziehung kommen.
Einzelnachweise und Quellen
- Bundesfinanzministerium: Umsatzsteuer-Übersicht »
- Bundesministerium der Justiz: Umsatzsteuergesetz »
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