Verkehrssteuer - Was ist das?

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Der Verkehrssteuer werden sowohl Vorgänge des Rechtsverkehrs als auch Vorgänge des Wirtschaftsverkehrs zugeordnet. Eine allgemeine Verkehrssteuer ist die Umsatzsteuer. Daneben gibt es jedoch noch mehrere speziellere Verkehrssteuern.

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Wie erfolgt die Festsetzung der Verkehrssteuer?

Durch einen Verkehrsvorgang kann die Verkehrsteuer erhoben werden. Mögliche Verkehrsvorgänge sind beispielsweise das Halten eines Fahrzeugs oder das Übertragen eines Grundstücks. Ob aus dem Vorgang ein Gewinn bzw. ein Erfolg entsteht, ist jedoch für die Erhebung dieser Steuern nicht relevant.

Stattdessen ist lediglich ausschlaggebend, dass der Vorgang stattgefunden hat. Selbst wenn man durch den Vorgang einen Verlust erleidet, besteht in der Regel eine Steuerschuld. Ein Verlust ist zum Beispiel möglich, wenn Waren bezogen worden sind und diese zu einem niedrigeren Preis verkauft werden. Auch die Zeitspanne ist bei der Erhebung dieser Steuern nicht wichtig.

Um die Steuern auszurechnen, wird zunächst der Verkehrsvorgang benannt. Anschließend wird darüber entschieden, ob dieser Vorgang steuerpflichtig ist. Sofern er steuerpflichtig ist, wird eine Bemessungsgrundlage sowie ein Steuersatz festgesetzt. Durch den Steuersatz kann schließlich die entsprechende Verkehrssteuer ausgerechnet werden.

  • Wenn zum Beispiel Waren geliefert werden, kann die Lieferung als Vorgang betrachtet werden. In diesem Fall könnte das Entgelt dieser Lieferung als Bemessungsgrundlage dienen. Nach der Festlegung der Bemessungsgrundlage wird ein Steuersatz bestimmt. Beträgt dieser zum Beispiel zehn Prozent, wird die Verkehrsteuer zehn Prozent des Entgelts betragen.
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Verkehrssteuer: Welche gibt es?

Die Umsatzsteuer ist eine allgemeine Verkehrssteuer. Weitere Verkehrssteuern sind:


Einzelnachweise und Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz

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