Der Verpflegungsmehraufwand bezeichnet die Kosten, die ein Arbeitnehmer auf einer Dienstreise für die Verpflegung auslegen muss. Diesen Verpflegungsmehraufwand kann der Arbeitnehmer über eine Verpflegungspauschale von der Steuer absetzen.
Verpflegungsmehraufwand 2025
Der Verpflegungsmehraufwand entsteht dem Arbeitnehmer bei der eigenen Verpflegung auf Dienstreisen innerhalb und außerhalb von Deutschland. Über eine Verpflegungspauschale werden die Kosten für den Arbeitnehmer absetzbar. Die Verpflegungspauschale zählt dabei zu den Reisekosten und wird den Werbungskosten zugerechnet.
Abwesenheit vom Wohnort | Verpflegungsmehraufwand in Euro |
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ab 8 bis 24 Stunden | 14 Euro sind steuerlich als Verpflegungsmehraufwand absetzbar |
mindestens 24 Stunden | 28 Euro sind steuerlich als Verpflegungsmehraufwand absetzbar |
- Es gibt zwei Möglichkeiten, wie Verpflegungspauschalen von der Steuer abgesetzt werden können: Entweder trägt der Arbeitnehmer diese als Werbungskosten in seine Steuererklärung ein. Oder sie werden vom Arbeitgeber mit dem Gehalt überwiesen und unterliegen in diesem Fall nicht der Lohnsteuer.
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Verpflegungsmehraufwand Ausland
Durch die berufliche Geschäftsreise ins Ausland kann der Arbeitnehmer den Mehraufwand in der Steuererklärung absetzen, falls der Arbeitgeber die Kosten für die Verpflegung nicht beglichen hat. Die Mehraufwendungen für die Verpflegung vermindern das zu versteuernde Einkommen, wodurch die Arbeitnehmer weniger Steuern bezahlen müssen oder sogar eine Steuerrückerstattung erwarten können.
- Verpflegungspauschale für die Abwesenheit länger als 8 Stunden Dauer (im Ausland fallen auch An- und Abreisetag darunter)
- Verpflegungspauschale für die Abwesenheit länger als 24 Stunden Dauer.
Für Dienstreisen im Ausland gibt es ganz unterschiedliche Pauschalen, die die Finanzverwaltung in einer Länderliste festgelegt haben. Jedes Jahr werden die Pauschalen für die Auslandsspesen neu angepasst.
Verpflegungspauschale eintragen
In der Steuererklärung wird der Verpflegungsmehraufwand im Ausland vom Arbeitnehmer in die Anlage N eingetragen. Für eine ausländische Geschäftsreise müssen die verschiedenen Tage und Pauschalbeträge der entsprechenden Ländertabelle eingetragen werden. Die vollständig ausgefüllte Steuererklärung wird dann an das Finanzamt geschickt.
Die Rechnungen und Belege sollten von den Arbeitnehmern gut aufgehoben werden. Bei eventuellen Rückfragen der Finanzbeamten müssen die Belege für den Verpflegungsmehraufwand dann nachgereicht werden.
Einzelnachweise und Quellen
- Bundesfinanzministerium: Steuerentlastungen →
- Bundesministerium für Familie, Frauen, Senioren und Jugend: Freibeträge für Kinder →
- Bundesministerium der Justiz: Verpflegungspauschale/ Werbungskosten (39 Einkommensteuergesetz) →
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