Verpflegungsmehraufwand Inland und Ausland

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Der Verpflegungsmehraufwand bezeichnet die Kosten, die ein Arbeitnehmer auf einer Dienstreise für die Verpflegung auslegen muss. Diesen Verpflegungsmehraufwand kann der Arbeitnehmer über eine Verpflegungspauschale von der Steuer absetzen.

+ 1.140,00 € jährlich kassieren?

Staatliche Zulagen mitnehmen!!

DSGVODSGVO

sichere Serververbindung

Verpflegungsmehraufwand 2024

Der Verpflegungsmehraufwand entsteht dem Arbeitnehmer bei der eigenen Verpflegung auf Dienstreisen innerhalb und außerhalb von Deutschland. Über eine Verpflegungspauschale werden die Kosten für den Arbeitnehmer absetzbar. Die Verpflegungspauschale zählt dabei zu den Reisekosten und wird den Werbungskosten zugerechnet.

Abwesenheit vom WohnortVerpflegungsmehraufwand in Euro
ab 8 bis 24 Stunden14 Euro sind steuerlich als Verpflegungsmehraufwand absetzbar
mindestens 24 Stunden28 Euro sind steuerlich als Verpflegungsmehraufwand absetzbar
  • Es gibt zwei Möglichkeiten, wie Verpflegungspauschalen von der Steuer abgesetzt werden können: Entweder trägt der Arbeitnehmer diese als Werbungskosten in seine Steuererklärung ein. Oder sie werden vom Arbeitgeber mit dem Gehalt überwiesen und unterliegen in diesem Fall nicht der Lohnsteuer.
Jeder Bundesbürger hat Anspruch auf folgende Förderungen... Jedes Jahr!
Jetzt kostenlos Informieren.

Verpflegungsmehraufwand Ausland

Durch die berufliche Geschäftsreise ins Ausland kann der Arbeitnehmer den Mehraufwand in der Steuererklärung absetzen, falls der Arbeitgeber die Kosten für die Verpflegung nicht beglichen hat. Die Mehraufwendungen für die Verpflegung vermindern das zu versteuernde Einkommen, wodurch die Arbeitnehmer weniger Steuern bezahlen müssen oder sogar eine Steuerrückerstattung erwarten können.

  • Verpflegungspauschale für die Abwesenheit länger als 8 Stunden Dauer (im Ausland fallen auch An- und Abreisetag darunter)
  • Verpflegungspauschale für die Abwesenheit länger als 24 Stunden Dauer.

Für Dienstreisen im Ausland gibt es ganz unterschiedliche Pauschalen, die die Finanzverwaltung in einer Länderliste festgelegt haben. Jedes Jahr werden die Pauschalen für die Auslandsspesen neu angepasst.

Verpflegungspauschale eintragen

In der Steuererklärung wird der Verpflegungsmehraufwand im Ausland vom Arbeitnehmer in die Anlage N eingetragen. Für eine ausländische Geschäftsreise müssen die verschiedenen Tage und Pauschalbeträge der entsprechenden Ländertabelle eingetragen werden. Die vollständig ausgefüllte Steuererklärung wird dann an das Finanzamt geschickt.

Die Rechnungen und Belege sollten von den Arbeitnehmern gut aufgehoben werden. Bei eventuellen Rückfragen der Finanzbeamten müssen die Belege für den Verpflegungsmehraufwand dann nachgereicht werden.

Die Verpflegungspauschale für den Verpflegungsmehraufwand wird in die Anlage N unter Werbungskosten eingetragen und kann so von der Steuer abgesetzt werden.
btn-pfeil

Verpflegungspauschale eintragen


Einzelnachweise und Quellen

  1. Bundesfinanzministerium: Steuerentlastungen
  2. Bundesministerium für Familie, Frauen, Senioren und Jugend: Freibeträge für Kinder
  3. Bundesministerium der Justiz: Verpflegungspauschale/ Werbungskosten (39 Einkommensteuergesetz)

Bewerten Sie diesen Artikel

1   1

Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.


Weiteres zum Thema Steuern