In Deutschland sind Anhänger seit einigen Jahren separat und verpflichtend abzusichern. Die Anhängerversicherung hat damit an Bedeutung gewonnen. Welche rechtlichen Grundlagen gelten hier? Was muss für die Versicherung beachtet werden?
Inhaltsverzeichnis:
Die Anhängerversicherung ist seit August 2002 Pflicht
Bis Ende Juli 2002 galt auf deutschen Straßen die Regel, dass ein Fahrzeuganhänger von der Kfz-Versicherung des Zugfahrzeugs mitversichert wurde. Pünktlich zum 01. August 2002 trat eine Neuregelung in Kraft. Seitdem muss jeder Halter für seinen Anhänger – sofern er diesen im Straßenverkehr bewegt, eine eigene Versicherung abschließen.
Die rechtlichen Grundlagen hierfür basieren auf dem Pflichtversicherungsgesetz. § 1 PflVG legt explizit fest, dass Fahrzeuge als auch Anhänger im Inland durch den Halter gegen Haftpflichtschäden zu versichern sind.
Die Deckung muss Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden erfassen.
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Leistungsumfang der Anhängerversicherung
Neben der Tatsache, dass der Gesetzgeber – aufgrund der Gefährdungshaftung – für den Anhänger eine Anhängerversicherung zur Pflicht macht, regelt er auch verbindlich die Deckung der Versicherung.
Aus dem Anhang zum Pflichtversicherungsgesetz geht für die Anhängerversicherung folgende Mindestdeckung hervor:
- siebeneinhalb Millionen Euro für Personenschäden
- 1,12 Millionen Euro für Sachschäden und
- 50.000 Euro für eine Haftung bei Vermögensschäden
Die Absicherung eines Anhängers orientiert sich damit an der Mindestdeckung für den Pkw.
Trotz Versicherungspflicht rechnet sich ein Vergleich
Halter eines Anhängers müssen eine Anhängerversicherung abschließen. Für die Versicherer gilt diesbezüglich ein Kontrahierungszwang, sie dürfen Anträge nur mit triftigem Grund ablehnen. Trotz dieser Regelungen zahlt sich ein Vergleich aus.
Auf der einen Seite unterscheiden sich die Prämien zwischen günstigstem und teuerstem Tarif deutlich. Andererseits gelten auch hinsichtlich der Leistungen Unterschiede. Während sich einige Policen eher in Richtung Mindestdeckung orientieren, gehen andere Versicherer deutlich weiter – und sichern beispielsweise mehrere Millionen pro geschädigter Person ab.
- Ein Bonus-/Malus-System wie in der Autoversicherung mit dem Schadensfreiheitsrabatt existiert in der Anhängerversicherung nicht. Hier ist der Beitrag immer zu hundert Prozent zu zahlen. Im Gegenzug sind die Jahresprämien im Vergleich zur Versicherung eines Pkw deutlich niedriger.
Einzelnachweise und Quellen
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter (PflVG) § 1 →
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter (PflVG) § 8a →
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