Für sogenannte versicherungsfreie Personen wie geringfügig Beschäftigte, Beamte, Freiberufler, Selbständige, Soldaten, Pflegepersonen, Geistliche anerkannter Religionsgemeinschaften sowie im Ausland tätige Arbeitnehmer besteht die Möglichkeit einer freiwilligen Absicherung gegen Arbeitslosigkeit durch eine private Arbeitslosenversicherung.
Der Träger der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung ist die Bundesagentur für Arbeit. Sie ist erster Ansprechpartner für alle, die eine private Arbeitslosenversicherung abschließen möchten.
Darüber hinaus gibt es inzwischen zahlreiche Versicherungsunternehmen, über die man ebenfalls eine private Arbeitslosenversicherung abschließen und sich für den Fall eines Arbeitsplatzverlustes absichern kann.
Unterschiede gesetzliche und private Arbeitslosenversicherung
Die private Arbeitslosenversicherung unterscheidet sich in verschiedenen Aspekten von der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung:
Anbieter
Die gesetzliche Arbeitslosenversicherung wird ausschließlich von der Bundesagentur für Arbeit angeboten. Während die Arbeitsagentur auch private Arbeitslosenversicherungen anbietet, gibt es hier jedoch auch Angebote von private Arbeitslosenversicherungen von privaten Versicherungsunternehmen.
Beitragszahlungen
Die Beiträge zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung werden je zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen, während bei der privaten Arbeitslosenversicherung der Versicherungsnehmer allein die Beiträge zahlt.
Leistungen
Die Leistungen der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung umfassen neben Arbeitslosengeld weitere Leistungen zur Beratung und Vermittlung. Die Leistungen einer privaten Arbeitslosenversicherung können je nach Versicherungsumfang und Anbieter unterschiedlich ausfallen.
Voraussetzungen
Um die Leistungen der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung in Anspruch zu nehmen, müssen Arbeitnehmer in den letzten 24 Monaten mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Bei privaten Arbeitslosenversicherungen fallen die Voraussetzungen je nach Vertrag und Anbieter unterschiedlich aus.
Dauer der Leistungen
Die Dauer der Leistungen aus der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung liegt bei bis zu 12 Monaten. Sie richtet sich nach der Dauer der vorherigen Beschäftigung. Bei privaten Arbeitslosenversicherungen kann die Dauer der Leistungen variieren.
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Private Arbeitslosenversicherung für Selbstständige
Die private Arbeitslosenversicherung lohnt sich nicht für jeden, der selbstständig ist. Zudem müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen, damit eine private Arbeitslosenversicherung überhaupt abgeschlossen werden kann.
Diese Voraussetzungen sind:
- Beitragszahlungen zur gesetzlichen AV vor Beginn der Selbständigkeit
- Beginn der Selbstständigkeit maximal drei Monate vor Beantragung
- Antragstellung bei der zuständigen Bundesagentur für Arbeit am Wohnort
- Nachweis der Selbstständigkeit (z. B. Gewerbeschein)
Vor allem für Personen vor der Existenzgründung, die aus einer Festanstellung kommen oder sich direkt im Anschluss an eine Arbeitslosigkeit selbstständig machen, ist die private Arbeitslosenversicherung sinnvoll.
Private Arbeitslosenversicherung als nicht Selbstständiger
Wer als nicht Selbstständiger eine private Arbeitslosenversicherung abschließen möchte, muss in der Regel folgende Bedingungen erfüllen:
- Ungekündigtes, auch befristetes Arbeitsverhältnis
- Alter des Antragstellers zwischen 18 und 67 Jahren
- Kein Praktikums-, Ausbildungs- oder Probearbeitsverhältnis
- Wochenarbeitszeit beträgt mindestens 15 Stunden
- Monatlicher Lohn beträgt mindestens 1.000 Euro
- Kein verwandtschaftliches Verhältnis zum Arbeitgeber
- Hauptwohnsitz des Antragstellers in Deutschland
Kosten für die Private Arbeitslosenversicherung
Die private Arbeitslosenversicherung ermittelt über die Bundesagentur für Arbeit die monatlich zu leistenden Beiträge auf Basis der jeweils aktuellen Bezugsgrößen.
In den alten Bundesländern ist die Bezugsgröße 3.395 Euro, in den neuen Bundesländern werden 3.290 Euro als Basiswert verwendet (Stand 2023). Für Selbstständige liegt der Beitragssatz bei 2,4% von diesen Bezugsgrößen. Existenzgründer zahlen von diesem Betrag nur die Hälfte.
Daraus ergeben sich für die folgenden Personen bzw. Personengruppen folgende Monatsbeiträge (jeweils für West und Ost):
Berufsgruppe | Monatsbeitrag |
---|---|
Selbstständige (West) | 81,48 Euro |
Selbstständige (Ost) | 78,96 Euro |
Existenzgründer (West) | 40,74 Euro |
Existenzgründer (Ost) | 39,48 Euro |
Auslandsbeschäftigte | 81,48 Euro |
Das Arbeitslosengeld in der privaten Arbeitslosenversicherung
Wie hoch das monatliche Arbeitslosengeld im Falle einer Arbeitslosigkeit letztendlich ausfällt, berechnet sich aus einem fiktiven Arbeitsentgelt. Dieses richtet sich nach dem Berufsfeld, in dem die Arbeitsagentur für den Arbeitslosen nach einer neuen Beschäftigung suchen würde. Hat der Arbeitslose in den letzten zwei Jahren vor Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 150 Tage lang Gehalt aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung erhalten, kann auch dieses als Berechnungsgrundlage genutzt werden.
Private Anbieter
Es gibt nur wenige private Anbieter im Bereich Private Arbeitslosenversicherung. Beispielsweise haben Segura Direkt, R+V Versicherungen oder Optimal Absichern solche Versicherungen in ihrem Portfolio. Meist wird die private Arbeitslosenversicherung allerdings über die Bundesagentur für Arbeit beantragt.
Bei den wenigen unabhängigen Anbietern gibt es günstige Tarife von unter fünf Euro pro Monat. Bei diesen niedrigen Beiträgen erhält der Versicherte im Falle der Arbeitslosigkeit lediglich etwa 100 Euro pro Monat. Wer hingegen einen monatlichen Beitrag von 50 Euro zahlt, erhält vom Versicherer circa 1.000 Euro im Monat, wenn er arbeitslos wird.
Häufig gestellte Fragen zum Thema private Arbeitslosenversicherung
Ob man eine private Arbeitslosenversicherung abschließt, sollte gut überlegt sein. Die Beiträge zu dieser Versicherung wurden zwischen 2011 und 2012 fast verdoppelt. Aufgrund des halben Beitragssatzes ist eine private Arbeitslosenversicherung daher vor allem für Existenzgründer sinnvoll.
Eine private Arbeitslosenversicherung kann man kündigen. Eine solche Kündigung kann man allerdings frühestens nach Ablauf von fünf Jahren vornehmen. Die Kündigung muss schriftlich eingereicht werden. Als Kündigungsfrist wurden drei Monate zum Ende eines Kalendermonats festgelegt.
Wer Versicherungen zur Absicherung gegen Arbeitslosigkeit miteinander vergleichen möchte, der sollte auf wichtige Kriterien achten. Vor allem sind folgende Dinge interessant:
- der gewünschte Betrag, den die Versicherung bei Kündigung zahlt
- der sich aus dem Wunschbetrag ergebende monatliche Beitrag
- der Vertragsabschluss unabhängig von Alter, Beruf und Wohnsitz
Wichtig ist es auch, darauf zu achten, dass der Versicherungsschutz die Aufhebung des Arbeitsvertrages mittels Aufhebungsvertrag, ausbleibende Lohn- und Gehaltszahlungen über mindestens drei Monate sowie die betriebsbedingte Kündigung umfasst.
Zudem ist von Bedeutung, ab wann im Versicherungsfall Zahlungen geleistet werden. Je nach Anbieter erhalten Versicherte nach drei bis sechs Monaten Warte- bzw. Karenzzeit Zahlungen aus der privaten Arbeitslosenversicherung.
Die Wartezeit für den Bezug der Leistungen einer privaten Arbeitslosenversicherung kann je nach Versicherungsvertrag und Anbieter variieren. In den meisten Fällen liegt die Wartezeit zwischen sechs und zwölf Monaten.
Der Versicherungsnehmer sollte in den ersten Monaten nach Vertragsabschluss also weiterhin anderweitig vorsorgen, um im Falle einer Arbeitslosigkeit finanziell abgesichert zu sein. Die genauen Wartezeiten in den Vertragsbedingungen sollten also sorgfältig geprüft werden, bevor man sich für einen Vertrag entscheidet.
Es gibt auch Anbieter von privaten Arbeitslosenversicherungen, die eine verkürzte Wartezeit anbieten oder ganz auf eine Wartezeit verzichten. Allerdings fallen die Beiträge für diese Versicherungen oft höher aus als für Versicherungen mit längeren Wartezeiten.
Nein, es gibt keine staatlichen Zuschüsse für eine private Arbeitslosenversicherung. im Gegensatz tzr gesetzlichen Arbeitslosenversicherung besteht keine gesetzliche Pflicht zur Absicherung gegen Arbeitslosigkeit durch eine private Arbeitslosenversicherung. Die private Arbeitslosenversicherung wird durch den Versicherungsnehmer auf eigene Initiative abgeschlossen. Die Beiträge werden daher von ihm alleine getragen.
Es gibt jedoch die Möglichkeit, Beiträge zur privaten Arbeitslosenversicherung als Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung geltend zu machen. Allerdings gibt es hierbei bestimmte Höchstgrenzen zu beachten.
Quellen
- Bundesministerium der Justiz: Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) - § 28a »
- Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz: Arbeitslosenversicherung für Selbständige »
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