Auslandskrankenversicherung - ein Muss für jeden Urlaub

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Nur wenig Reisende machen sich Gedanken um das Thema Krankheit im Urlaub. Gerade bei langen Auslandsaufenthalten über mehrere Monate hinweg, ist eine Auslandskrankenversicherung unabdingbar. Denn die deutsche gesetzliche Krankenversicherung springt im Ausland nicht ein und ärztliche Behandlungen können auf Reisen unter Umständen hohe Kosten verursachen.

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Was passiert bei Krankheit im Ausland?

In Deutschland geht man einfach zum Arzt und lässt sich behandeln. Für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen hat sich der Fall damit erledigt.

Fragen der Abrechnung klären Arzt und Kasse unter sich. Das Problem: Laut § 16 SGB V ruht der Anspruch auf Leistungen gegen eine gesetzliche Krankenkasse, sobald sich der Versicherte ins Ausland begibt.

Wer im Urlaub am Mittelmeer oder in der Karibik krank wird, kann sich also nicht auf seine Krankenversicherung verlassen? Ganz so dramatisch ist die Situation nicht in allen Ländern.

Aufgrund von Sozialabkommen haben die Versicherten der GKV Anspruch auf eine Behandlung nach den Standards der im Reiseland geltenden gesetzlichen Absicherung.

Dies trifft beispielsweise zu auf:

  • Island
  • Lichtenstein
  • Norwege
  • Schweiz
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Gesetzliche Krankenversicherung im Ausland

Durch Vorlage der „Europäischen Krankenversicherungskarte“ (EHIC, auf der Rückseite der Krankenversicherungskarte) hat man beispielsweise innerhalb der EU Anspruch auf eine entsprechende Behandlung.

Alternativ kann die Rechnung beim Behandler bezahlt werden, eine Abrechnung mit der Kasse erfolgt nach Rückkehr aus dem Urlaub.

Allerdings übernimmt die GKV nur jene Leistungen, welche der Behandlung im Inland entsprechen. Außerhalb der EU bzw. Staaten mit Sozialabkommen ist die gesetzliche Krankenversicherung weitgehend wirkungslos.

Einem gesetzlich Versicherten drohen hohe Kosten, da Ärzte hier nicht selten nach den Privattarifen abrechnen. Welche Versicherung fängt dieses Risiko auf? Selbst im Verbraucherschutz wird vor diesem Hintergrund regelmäßig auf die Auslandskrankenversicherung verwiesen.

Vorteile einer Auslandskrankenversicherung für den Urlaub

Kern der Auslandskrankenversicherung ist eine Abdeckung der Lücke im Krankheitskostenschutz. Die Versicherung übernimmt häufig nicht nur die reinen Behandlungskosten.

  • Such- und Bergungskosten
  • Aufwendungen für den medizinischen Rücktransport
  • Notfallbetreuung für minderjährige Kinder

können zu den Versicherungsleistungen gehören.

  • Beim Thema Auslandskrankenversicherung ist unbedingt auf den Umfang der Zahnbehandlung zu beachten. Hier wird im Regelfall nur eine schmerzstillende Behandlung sowie provisorischer Zahnersatz versichert.

Gerade Familien müssen zudem weiteren Punkten ihre Aufmerksamkeit schenken. Ist im Tarif ein Rooming-in mitversichert, wenn das Kind im Ausland ins Krankenhaus muss?

Wie sieht der Schutz bei Schwangerschaft aus – wenn es etwa zu einer Frühgeburt kommt? Ein weiterer Aspekt muss unbedingt im Auge behalten werden: Der zeitliche Geltungsbereich der Versicherung.

Tarife im Bereich der Auslandskrankenversicherung schützen nur über einen begrenzten Zeitraum – oft zwischen drei bis sechs Wochen. Sind längere Aufenthalte geplant, wird eine spezielle Versicherung zum Schutz gegen Krankheitskosten im Ausland gebraucht.

Familien oder Gruppen müssen nicht für jede mitreisende Person eine separate Versicherung abschließen. Die Gesellschaften mit Auslandskrankenversicherung bieten spezielle Familientarife an, die bei drei bis vier Personen bereits meist deutlich günstiger sind als Einzeltarife.

Kosten einer Auslandskrankenversicherung

Einzelpersonen können sich schon für einen Jahresbeitrag von etwa 8 Euro bis 25 Euro versichern.

Familien können, rechnet man die Beiträge auf eine Einzelperson runter sogar noch sparen. Denn diese zahlen meist Beiträge in einer Auslandskrankenversicherung von etwa 17 Euro bis 40 Euro.

Rechnet man eine vierköpfige Familie als Standard, so entstehen pro Person und Jahr maximal Kosten von 10 Euro.

Wer benötigt keine Auslandskrankenversicherung?

Bei den meisten privaten Krankenversicherungen ist ein Auslandsschutz schon ohne weitere Kosten enthalten. Viele Versicherungsnehmer sind sich dessen nicht bewusst, weil sie sich noch keine Gedanken zum Thema gemacht haben.

In diesem Fall kann es sich lohnen vor Abschluss einer extra Versicherung die Details des eigenen Vertrags einmal dahingehend zu überprüfen. Auf diese Weise lässt sich eine 'Überversicherung' und damit verbunden auch überflüssige Mehrfachzahlungen vermeiden.

Kosteneinsparung durch Kündigung

Wenn in einem Jahr sicher keine Reise eingeplant ist sollten Versicherungsnehmer ihre Auslandskrankenversicherung rechtzeitig kündigen um unnötige Kosten zu vermeiden.

Denn wenn solch eine Police nicht gekündigt wird verlängert sie sich in aller Regel automatisch um ein weiteres Jahr.

Auslandskrankenversicherung für Studenten

Jedes Jahr zieht es mehr als 100.000 deutsche Studenten an Unis ins Ausland. Wer einen Auslandsaufenthalt vorweisen kann, verbessert seine Chance bei der späteren Jobsuche.

Neben Aspekten der Studienfinanzierung drängt sich in diesem Zusammenhang eine Frage auf – was passiert bei Krankheit im Ausland? Die gesetzliche Krankenversicherung stößt hier schnell an Grenzen. Ist eine Auslandskrankenversicherung die Alternative?

Das Problem: Viele Tarife der Reisekrankenversicherung grenzen den Versicherungsschutz zeitlich ein. Oft erstreckt sich diese Form der Auslandskrankenversicherung nur auf einen Zeitraum zwischen drei bis sechs Wochen.

Erschwerend kommt hinzu, dass die Versicherung gerade beim Zahnarzt nur schmerzstillende Behandlungen beinhaltet und beim Zahnersatz ebenfalls Lücken bestehen.

Als Student, der sechs oder zwölf Monate im Ausland unterwegs ist, muss die Auslandskrankenversicherung mehr können.

Neben dem Geltungsbereich über mehrere Monate sollten:

  • Behandlungen im Krankheitsfall
  • Aufenthalte im Krankenhaus
  • Zahnersatz und Zahnbehandlung
  • Reha-Maßnahmen
  • Arznei- und Verbandmittel
  • Schwangerschaftsuntersuchungen

zum Deckungsumfang einer Auslandskrankenversicherung für Studenten gehören.

  • Studenten im Auslandspraktikum sind unter Umständen über das beschäftigende Unternehmen krankenversichert.

Verschiedene Versicherer haben mittlerweile den Bedarf angehender Akademiker erkannt. Inzwischen werden am Markt diverse Tarife angeboten, die nicht nur den geforderten Leistungsumfang enthalten. Auch der Deckungsrahmen ist in dieser Auslandskrankenversicherung auf teilweise mehrere Jahre ausgedehnt.

Was kostet dieser Schutz für Studenten?

Grundsätzlich unterscheidet sich die Prämienhöhe vom klassischen Reiseschutz meist deutlich. Je länger der Aufenthalt, umso teurer die Versicherung.

Eine Auslandskrankenversicherung für Studenten kann – beispielsweise beim Aufenthalt über ein volles Semester – schnell 250 Euro oder mehr kosten.

Neben der Dauer spielen noch andere Faktoren eine Rolle. Einerseits haben die Leistungen Einfluss auf die Prämienhöhe. Auf der anderen Seite ist das Studienland von Bedeutung. Wer sich für Kanada oder die USA entscheidet, muss im Vergleich zu Frankreich oder Finnland schnell deutlich tiefer in die Tasche greifen.

  • Einige der Gesellschaften bieten Studenten, die auf der Suche nach einer Auslandskrankenversicherung sind, Sparpotenziale an – über den Einschluss eines Selbstbehalts. Im Gegenzug für die Beteiligung an den Behandlungskosten sinkt die Prämie. Hier ist zu prüfen, inwiefern die Selbstbeteiligung finanziell realisiert werden kann.

Bedarf einer Auslandskrankenversicherung steigt mit Reisedauer

Bei der Planung für eine lange Auslandsreise darf eine Absicherung durch eine Langzeit Auslandskrankenversicherung auf keinen Fall fehlen. Denn die Wahrscheinlichkeit einer Erkrankung oder eines Unfalls steigt proportional zur Dauer einer Auslandsreise - auch wenn die allermeisten dieser Reisen ohne solche Umstände vonstattengehen.

Konditionen der Auslandskrankenversicherung vor Abschluss prüfen

Sinnvoll ist es ebenfalls, zu prüfen, ob eine Selbstbeteiligung bei einem derartigen Angebot verlangt wird. Manche Versicherungen verlangen dies, wenn auch in kleinem Rahmen. Andere wiederum nicht, was sich dann auf die zu zahlenden Beiträge auswirkt.

  • In aller Regel ist eine Auslandskrankenversicherung für beinahe jeden beliebigen Zeitraum möglich. Die einzelnen Versicherer bieten eine derartige Versicherung für Reisezeiten meist von ab drei Monaten bis zu fünf Jahren an, wobei einzelne Policen auch nur einen Zeitraum von bis zu einem Jahr versichern. Hier gilt es natürlich im Vorfeld zu vergleichen.

Private oder berufliche Langzeitreise ins Ausland?

Ebenso unterscheiden manche Anbieter von Auslandskrankenversicherungen zwischen beruflich bedingten und privat gewünschten Langzeit Reisen ins Ausland, so dass man nicht frei in der Auswahl der konkreten Police ist.

Hier falsche Angaben zu machen, würde schließlich in jedem Fall zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.

  • Oft ist auch eine Verlängerung möglich, wenn sich relativ spontan ergeben sollte, dass die Langzeit Reise im Ausland doch länger andauern wird als zunächst geplant.

Interessanterweise können für diese Fälle die Policen bei den meisten Versicherungen auch aus dem Ausland heraus verlängert werden. Das ist sinnvoll für beide Seiten: Die Versicherungen machen ein neues Geschäft und der Versicherte erhält weiterhin Versicherungsschutz.


Einzelnachweise und Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG)
  2. Bundesministerium der Justiz: SGB § 16 Gesetzliche Krankenversicherung - Ruhen des Anspruchs
  3. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG) § 10 Beginn und Ende der Versicherung
  4. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG) § 11 Verlängerung, Kündigung

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