Die Außenversicherung im Rahmen einer Hausratversicherung

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Im Rahmen einer Hausratversicherung sind normalerweise lediglich Gegenstände des Hausrates versichert, die sich innerhalb der Wohnung befinden. Man kann aber auch eine sogenannte Außenversicherung abschließen, die dann den Versicherungsschutz über die Wohnung hinaus erweitert. Hier gelten allerdings besondere Regeln, etwa eine zeitliche Begrenzung des Versicherungsschutzes.

+ 1.140,00 € jährlich kassieren?

Staatliche Zulagen mitnehmen!!

DSGVODSGVO

sichere Serververbindung

Außenversicherung für den Hausrat auf Reisen

Wer eine solche Versicherung für seinen Hausrat abschließt, dessen Versicherungsschutz gilt in der Regel weltweit. Dies ist vor allem nützlich, wenn man viel auf Reisen ist und häufig im Hotel übernachtet. In diesem Fall sind Gegenstände, die man bei sich hat, mit versichert, falls ins Hotelzimmer eingebrochen wird oder die Gegenstände durch einen Brand im Hotel verlorengehen. Das gilt etwa für:

  • Schmuck
  • Laptops
  • Kamera

Der Versicherungsschutz einer Außenversicherung gilt allerdings nur zeitlich begrenzt und zwar für alle Gegenstände, die sich nicht länger als drei Monate außerhalb der eigenen Wohnung befinden. Eine Ausnahme bildet ein mitversichertes, in der Ausbildung befindliches und nicht in der elterlichen Wohnung lebendes Kind. In diesem Fall greift die zeitliche Begrenzung der Außenversicherung nicht und in dieser Zeit entstandene Schäden werden reguliert. Allerdings darf das Kind keinen eigenen Hausstand gründen, da sonst der Versicherungsschutz erlischt.

  • Was die Außenversicherung normalerweise nicht abdeckt, sind Schäden durch einfachen Taschendiebstahl oder Verlust. Solche Schäden müssen dann mithilfe anderer Versicherungen reguliert werden.
Jeder Bundesbürger hat Anspruch auf folgende Förderungen... Jedes Jahr!
Jetzt kostenlos Informieren.

Abhängige Außenversicherung

Eine Hausratversicherung wird auch als abhängige Außenversicherung bezeichnet, wenn der Versicherungsschutz Gegenstände mit einschließt, die über einen bestimmten Zeitraum aus der Wohnung oder Betriebsstätte entfernt werden.

Dies ist etwa für Unternehmen von Bedeutung, die beispielsweise Geräte im Rahmen einer Messe-Veranstaltung von der Betriebsstätte zum Ausstellungsort befördern und diese dort für die Dauer der Veranstaltung belassen. Ein solcher Wechsel des Ortes muss der Versicherungsgesellschaft mitgeteilt werden.

  • Nicht unter den Schutz einer abhängigen Außenversicherung fallen hingegen Maschinen oder Kfz, die einer Reparatur bedürfen und aus diesem Grund aus der Betriebsstätte entfernt werden.

Einzelnachweise und Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG)

Bewerten Sie diesen Artikel

0   0

Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.


Weiteres zum Thema Versicherungen