Die Ausstellungsversicherung

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Wer als Unternehmer regelmäßig an Verkaufsmessen teilnimmt, muss dort natürlich Exemplare seiner Produkte ausstellen, um sie potenziellen Kunden zu präsentieren. Dazu müssen, je nach Branche, zum Teil sehr hochwertige und teure Apparate und Geräte zum Ausstellungsort und wieder zurück transportiert werden. Dabei und auch während der Messezeit selbst, kann es zu Schäden an diesen Ausstellungsstücken kommen. Diese lassen sich mithilfe einer Ausstellungsversicherung adäquat absichern.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Bedingungen
  2. Messe
  3. Kosten

Alle wichtigen Vereinbarungen einer Ausstellungsversicherung werden durch die Allgemeinen Versicherungsbedingungen geregelt. Ihre gesetzliche Definition findet sich in § 305 I S. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

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Bedingungen für den Abschluss einer Ausstellungsversicherung

In den allgemeinen Versicherungsbedingungen der verschiedenen Versicherungsgesellschaften ist als Bedingung für den Versicherungsschutz festgeschrieben, dass alle Gegenstände bei Ausstellungen dann versichert sind, wenn an ihnen Schäden von außen entstehen. Es handelt sich bei der Ausstellungsversicherung also eigentlich um eine Variante der Hausrat- bzw. Gebäudeversicherung.

Versichert sind Gegenstände im Rahmen einer solchen Versicherung in den meisten Fällen gegen folgende Risiken:

  • Diebstahl
  • Vandalismus
  • mutwillige Zerstörung
  • Brand
  • Explosion & Implosion
  • Sturm
  • Hagel
  • Blitzschlag
  • Schäden durch Leitungswasser

Zusätzlich können Leistungen wie z. B. der Schutz bei grober Fahrlässigkeit vereinbart werden. Sie sind stets eine freiwillige Leistung des Versicherers und damit nicht automatisch im normalen Umfang des Versicherungsschutzes enthalten.

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Ausstellungsversicherung auf einer Messe

Einige Versicherungsgesellschaften bieten eine spezielle Ausstellungsversicherung für Messeveranstaltungen an. Die Besonderheit besteht dann darin, dass sich der Versicherungsschutz nicht nur auf den eigentlichen Zeitraum der Messe erstreckt, sondern auch den Hin- und Rücktransport der ausgestellten Gegenstände versichert.

Es wird also eine zusätzliche Transportversicherung vereinbart, die beispielsweise auch den Diebstahl während des Transports oder einen Unfall des Transportmittels mit abdeckt.

Mit einer Ausstellungsversicherung inklusive Transportabsicherung sind alle zur Messe notwendigen Gegenstände (Waren, Güter, Ausstellungsstände und sonstiges Equipment) umfassend versichert, was das Risiko des Versicherten deutlich reduziert. Gerade für Unternehmer, die sehr kostspielige Waren und Güter ausstellen möchten, lohnt sich eine solche Versicherung, weil die Messebesucher durch Unkenntnis Schäden herbeiführen können, die ein Gerät irreversibel beschädigen, sodass es nicht mehr nutzbar ist. Durch die Ausstellungsversicherung bleibt der Aussteller nicht auf den Kosten sitzen, sondern kann sie kompensieren.

Kosten einer Ausstellungsversicherung

Die Höhe der Kosten für eine Ausstellungsversicherung ist von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich. Die Deckungssumme liegt meist zwischen 50.000 Euro und 2.000.000 Euro und ist in vielen Fällen gestaffelt. Sie bestimmt hauptsächlich, wie hoch die zu zahlende Versicherungsprämie letztendlich ist. Diese kann, je nach dem Wert der versicherten Gegenstände, bei mehreren hundert Euro liegen.

Genaue Zahlen erhält man erst, wenn man ein Angebot anfordert. Die Prämien für die Versicherung fallen aber immer umso höher aus, desto höher die Deckungssumme ist, die vom Versicherten gewählt wird. Ein Vergleich der verschiedenen Anbieter lohnt sich deshalb auf jeden Fall.

  • Einige Anbieter haben Preise zwischen 180 Euro und etwa 400 Euro für eine solche Ausstellungsversicherung veröffentlicht. Weitere Informationen zu entstehenden Kosten sind nicht zugänglich.

Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 305 »

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