Wer eine Renten- oder Lebensversicherung abschließt, wird irgendwann auf den Begriff Deckungskapital stoßen, bei dem es sich um einen mathematischen Rechen- und Kalkulationswert handelt. Er gibt den wertmäßigen Unterschied zwischen einem zu erwartenden Barwert zukünftiger Leistungen sowie dem erwarteten Barwert zukünftiger Beitragszahlungen an.
Inhaltsverzeichnis:
Rechtliche Grundlage für dieses Kapital ist § 169 Abs3 Versicherungsvertragsgesetz (VVG).
Was ist das Deckungskapital genau?
Deckungskapital hat ausschließlich bei kapitalbildenden Lebensversicherungen oder im Rahmen einer aufgeschobenen Rentenversicherung mit Garantieleistung Bedeutung.
Die Versicherungsgesellschaft bildet mithilfe der verzinsten Sparbeiträge ein Deckungskapital. Sie will auf diese Weise erreichen, dass sie bei Vertragende aus diesem Kapital die mit dem Versicherungsnehmer vereinbarten Leistungen (etwa eine garantierte Rentenzahlung) erbringen kann.
- Dieses Deckungskapital wird im Erlebensfall an den Versicherungsnehmer selbst oder an die von ihm benannten bezugsberechtigten Personen ausgezahlt.
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Ungezillmertes Deckungskapital
Das Zillmerverfahren wurde von einem deutschen Mathematiker namens August Zillmer im 19. Jahrhundert entwickelt. Bei der Zillmerung handelt es sich um ein Verfahren, mit dem die Versicherungsgesellschaft die Abschlusskosten rechnerisch auf den gesamten Zeitraum der Vertragslaufzeit verteilt, tatsächlich aber das Kapital gleich zu Vertragsbeginn damit belastet.
In das Zillmerverfahren fließen folgende Kosten ein:
- Vermittlergebühren (für den Außendienst)
- Berechnungskosten für den Vertrag (Bearbeitung und Aufsetzen des Versicherungsscheines)
- Werbungskosten
- Kosten für Risikoprüfungen
Aufgrund dieser Belastung kommt es vor allem in den ersten Jahren der Laufzeit zu einer ungünstigen Entwicklung des Rückkaufswertes. Es wird zunächst ein negatives Deckungskapital gebildet. Erst bei Vertragsende entspricht der Wert des gezillmerten Deckungskapitals dem des ungezillmerten Deckungskapitals.
- Ein Beispiel für ein gezillmertes Deckungskapital und den damit verbundenen, höheren Monatsbeitrag während der Laufzeit eines Versicherungsvertrages: Im Rahmen einer Lebensversicherung wird ein monatlich zu zahlender Sparbeitrag von 150 Euro vereinbart. Der Vertrag soll eine Laufzeit von 30 Jahren haben. Der Versicherungsnehmer würde also insgesamt 54.000 Euro einzahlen. Rechnet man dann mit einem Zillmersatz von 2,5 Prozent, kann die Versicherung 1.350 Euro als Abschlusskosten auf die Laufzeit verteilen. Rechnet man diese Kosten auf den Monatsbeitrag herunter, dann beträgt der gezillmerte Beitrag 103,75 Euro.
Deckungskapital und Rückkaufswert
Die Verbindung zwischen dem Deckungskapital und dem Rückkaufswert lässt sich am einfachsten mit einem praktischen Beispiel zeigen.
Wird etwa ein Versicherungsvertrag vorzeitig gekündigt, dann ist der Rückkaufswert normalerweise gleich dem Deckungskapital, abzüglich des vertraglich vereinbarten Abschlags. Der Rückkaufswert wird darüber hinaus noch durch die Stornierungsgebühr verringert, die bei einer vorzeitigen Kündigung vom Versicherer erhoben wird.
Auszahlung von Deckungskapital
Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) sieht seit seiner Überarbeitung vor, dass der Versicherte im Falle einer Vertragskündigung eine Auszahlung erhält, die mindestens den Wert eines Deckungskapitals hat, bei dem die Abschlusskosten auf die ersten fünf Jahre verteilt wurden.
- Hier ist zu beachten, dass aufgrund der frühzeitigen Kündigung eine zusätzliche Stornierungsgebühr anfällt, die vom Auszahlungsbetrag abgezogen wird.
Quellen
- Bundesministerium der Justiz: Versicherungsvertragsgesetz (VVG) § 169 »
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