Die Elektronikversicherung im Versicherungswesen

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Eine Elektronikversicherung reguliert Schäden, welche an elektronischen Geräten oder Anlagen entstehen. Sie greift allerdings nur dann, wenn die Schäden an den Geräten und Anlagen nicht durch grob fahrlässiges Verhalten entstanden sind. Auch Schäden, die durch verbaute Verschleißteile verursacht wurden, werden von der Elektronikversicherung normalerweise nicht reguliert.

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Was beinhaltet eine Elektronikversicherung?

Welche Leistungen eine solche Versicherung beinhaltet bzw. welche Geräte über eine solche Elektronikversicherung versichert sind, kann von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich sein. In der Regel sind Schäden versichert, die durch folgende Ereignisse entstehen:

  • unvorhergesehene Ereignisse
  • der Verlust von Geräten durch Diebstahl
  • durch Kurzschluss oder Explosion entstandene Schäden
  • aufgrund von Ungeschicklichkeit oder Bedienungsfehlern hervorgerufene Schäden

Welche Geräte man über diese Versicherung absichern lassen möchte, können die Versicherungsnehmer bei vielen Versicherungsgesellschaften vollkommen frei bestimmen.

Je mehr Geräte und Anlagen unter den Versicherungsschutz fallen, umso höher sind normalerweise die Versicherungsprämien. Neben großen Maschinen werden sehr häufig auch Handys, Tablet-PCs, Laptops, Waschmaschinen, Fernseher oder Digitalkameras versichert.

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Elektronikversicherung für ein Gewerbe

Eine Elektronikversicherung ist für Gewerbetreibende und Unternehmen notwendig, auch wenn es bereits eine sogenannte Betriebsversicherung gibt. Diese haftet zwar für Personen- oder Sachschäden, die durch das Unternehmen entstanden sind, nicht aber für Defekte an unternehmenseigenen Anlagen und Geräten.

Aus diesem Grund sollten Gewerbetreibende eine Elektronikversicherung abschließen und sich so gegen Beschädigungen oder vollständigen Ausfall elektronischer Geräte im Betrieb absichern.

Elektronikversicherung - ein Vergleich lohnt sich

Wer eine Elektronikversicherung abschließen möchte, sollte vorher einen Vergleich verschiedener Anbieter vornehmen. Wichtige Kriterien, auf die man dabei achten sollte sind vor allem:

  • der Leistungsumfang (bei welchen Ereignissen wird reguliert?)
  • die Möglichkeit der Anpassung an die eigenen Erfordernisse
  • welche Geräte können versichert werden
  • wie hoch sind die Versicherungsprämien
  • welche Besonderheiten gibt es (etwa bezüglich des Standortes der Geräte)
  • Vor dem Abschluss eines Versicherungsvertrages sollte man sich darüber informieren, ob es Überschneidungen mit anderen Versicherungen gibt, die man bereits abgeschlossen hat (z. B. Betriebsversicherung, Hausratversicherung). So verhindert man eine doppelte finanzielle Belastung sowie eine Doppelversicherung, die unzulässig wäre.

Im Internet gibt es auf Versicherungen spezialisierte Verbraucher- und Vergleichsportale, auf denen man sich über die Leistungen und Konditionen der einzelnen Anbieter für eine solche Elektronikversicherung informieren kann. Auch bei den Verbraucherzentralen kann man sich bezüglich solcher Versicherungen beraten lassen.

Elektronikversicherung für private Haushalte

So wichtig eine Elektronikversicherung für ein Unternehmen ist, so sinnvoll kann sie auch für Privatpersonen sein. Meist existiert eine Hausratversicherung, die beispielsweise Schäden an Gegenständen reguliert, die bei einem Umzug oder häuslichen Unfall entstehen.

Eine solche Versicherung greift aber nicht bei höherer Gewalt. Insofern kann eine Elektronikversicherung eine sinnvolle Ergänzung zu einer Hausratversicherung darstellen. Die meisten Versicherer ersetzen Schäden an elektronischen Geräten mit dem Neuwert, wenn diese nicht älter als zwei Jahre sind. Ist dies der Fall, wird der Zeitwert ermittelt und erstattet.


Einzelnachweise und Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG)

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