Fahrradversicherung: Was bringt ein Vergleich?

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Beim Vergleich der Versicherungen gilt es einiges zu beachten. Zunächst einmal existieren zwei große Versicherungsvarianten.

So ist es unter anderem möglich das Fahrrad innerhalb der Hausratsversicherung zu versichern, bei dem das Fahrrad allerdings häufig nur innerhalb des Fahrradkellers oder Schuppens versichert ist, obwohl Diebstähle sich häufig woanders ereignen. Es können jedoch in der Regel Zusatzpunkte vereinbart werden.

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, das Fahrrad separat innerhlab einer Fahrradversicherung gegen Beschädigung und Diebstahl zu versichern.

Um in einem solchen Fall nicht mit leeren Händen dazustehen, sollte nach einem gründlichen Vergleich aller Anbieter eine Fahrradversicherung abgeschlossen werden. Denn im Falle eines Verlustes wird der Wert erstattet.

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Faktoren für den Vergleich

Nicht nur der Beitrag, welcher niemals den Preis des Fahrrads übersteigen sollte, ist für eine gute Fahrradversicherung entscheidend.

Es ist empfehlenswert, unter anderem folgende Punkte im Vergleich genau zu prüfen:

  • Wo ist das Fahrrad versichert (zum Beispiel zu Hause, überall etc.)?
  • Wie viel Geld zahlt die Versicherung im Ernstfall?
  • Gibt es einen Eigenanteil und wenn ja, in welcher Höhe?
  • Auf welche Weise muss das Fahrrad gesichert werden (zum Beispiel durch ein Schloss)?
  • Ist das Zubehör mitversichert?
  • Deckt die Versicherung auch noch weitere Szenarien ab (zum Beispiel Unfälle)?
  • Bietet keine andere Fahrradversicherung die gleiche Versicherung zu einem günstigeren Preis an?
  • Ist es sinnvoll die Hausratversicherung zu wechseln, damit der Gesamtpreis günstiger wird?
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Faktoren für einen reibungslosen Schadensersatz einer Fahrradversicherung

Für den reibungslosen Ablauf im Falle eines Schadensersatzes durch die Fahrradversicherung gibt es jedoch einige Dinge zu beachten:

  • Das Fahrrad muss sachgemäß geschützt, also zum Beispiel angeschlossen werden.
  • Beleg, Garantieschein und Ähnliches müssen aufbewahrt werden und bei einem Diebstahl schnell zur Hand sein.
  • Im Ernstfall müssen umgehend die Polizei und die Versicherung benachrichtigt werden.
  • Und man muss nach besten Wissen und Gewissen mithelfen den Dieb ausfindig zu machen, also unter anderem sämtliche Informationen weitergeben.

Wer im Normalfall all diese Regeln beachtet, sollte zumindest dann, wenn er ein hochwertiges Fahrrad besitzt, eine Fahrradversicherung abschließen.


Einzelnachweise und Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG)
  2. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG) § 3 Versicherungsschein
  3. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG) § 10 Beginn und Ende der Versicherung
  4. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG) § 11 Verlängerung, Kündigung

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