Der Begriff „Familienversicherung“ bezeichnet die Mitversicherung von Familienangehörigen in der Krankenversicherung. In der gesetzlichen Krankenversicherung ist sie kostenfrei, in der privaten Krankenversicherung müssen auch für Kinder Beiträge gezahlt werden. Somit existiert der Begriff Familienversicherung in der privaten Krankenversicherung als solcher nicht.
Aber egal, ob gesetzlich oder privat: Die Leistungen und Tarife sind sehr vielfältig und auch in den gesetzlichen Krankenkassen hat sich ein Wettbewerb entwickelt. Somit lohnt es sich, einen Vergleich anzustellen.
Inhaltsverzeichnis:
Vergleich in der gesetzlichen Krankenversicherung
Sollen Tarife und Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung verglichen werden, so gilt es zu bedenken, dass Familienangehörige zunächst nur bei der Krankenversicherung versichert werden können, in der die pflichtversicherte Person Mitglied ist. Sind die Eltern jeweils in einer anderen Krankenkasse Mitglied, sollten die Leistungen miteinander verglichen werden.
Einige gesetzliche Krankenkassen bieten inzwischen bestimmte Familientarife an, übernehmen zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen oder auch Impfungen für Kinder, die andere Krankenkassen vielleicht nicht zahlen. Unter Umständen sollten Eltern darüber nachdenken, selbst die Krankenkasse zu wechseln, wenn sie für ihre Kinder mehr Leistungen in Anspruch nehmen möchten.
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Vergleich der Mitversicherung in der privaten Krankenversicherung
Auch wenn es die Familienversicherung in der privaten Krankenversicherung als solche nicht gibt, sollte ein Vergleich verschiedener Anbieter durchgeführt werden.
Das ist umso wichtiger, da für Kinder auch Beiträge gezahlt werden müssen.
In der privaten Krankenversicherung werden Kinder ebenfalls nur bei dem Anbieter versichert, bei dem auch die Eltern bzw. ein Elternteil versichert sind.
Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung für Kinder sind zwar nicht hoch, ein Vergleich ist aber aufgrund der vielfältigen Leistungen und Tarife sinnvoll.
- Wie bei jeder anderen Versicherung auch, sollte also bei der Familienversicherung in der Krankenversicherung nicht auf einen Vergleich verzichtet werden.
Einzelnachweise & Quellen
- Bundesministerium der Justiz: Gesetzliche Krankenversicherung - Familienversicherung →
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