Feuerversicherung: Wenn es für Eigentümer gefährlich wird

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Eigentümer einer Immobilie – aber auch Mieter – stehen im Alltag vor verschiedenen Risiken. Eine umgestoßene Kerze kann schnell zum Brandherd werden. Oder ein Kurzschluss löst in der Elektrik einen Schwelbrand aus.

Das ausbrechende Feuer vernichtet nicht nur binnen weniger Minuten die Immobilie. Bei einem Wohnungsbrand wird auch der Hausrat zerstört. Auch wenn die Folgen nicht so dramatisch sind – eine finanzielle Belastung ist der Brand immer. Wie sehen die Möglichkeiten der Versicherung aus?

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Die Versicherung gegen Feuerschäden

Brände haben seit je her zu schweren Schäden geführt. Bereits früh haben sich daher entsprechende Absicherungen entwickelt.

Frühe Formen der Feuerversicherung stammen aus dem 17.Jahrhundert. Eine separate Absicherung gegen Brandschäden hat über die Jahre allerdings an Bedeutung verloren. Ganz vom Markt ist die Feuerversicherung trotzdem nicht verschwunden.

Hintergrund: Heute ist die Vorsorge gegen Feuerschäden in verschiedenen Versicherungszweigen aufgegangen. Besitzer einer Immobilie schließen mit der Wohngebäudeversicherung einen Schutz gegen Brandgefahren ein.

Auch Mietern steht eine Versicherung zur Verfügung, die eine Absicherung gegen Feuerrisiken beinhaltet: die Hausratversicherung. Aufgrund dieser Ausschnittsdeckung  ist die Feuerversicherung als eigenständige Versicherung im Privatkundensegment selten geworden.

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Feuerversicherung – was müssen Tarife leisten?

Hinsichtlich der Absicherung gegen Brandschäden muss eine Versicherung gewisse Mindestanforderungen erfüllen – um sich im Alltag zu bewähren. Zu den versicherten Risiken gehört nicht einfach nur der Brand. Gedeckt werden Schäden, die durch:

  • Brände
  • Blitzschlag
  • Explosion und Implosion
  • Luftfahrzeuge

entstehen. Je nach Versicherungstarif kann der Geltungsbereich der Brandversicherung im Detail abweichen. Besonderes Augenmerk muss der Versicherungsnehmer auf die versicherten Schadensursachen legen – ohne den Blick auf die versicherten Leistungen zu vergessen.

Sinnvoll sind Versicherungen, die folgende Kosten übernehmen:

  • für den Feuerwehreinsatz
  • Löschwasserschäden
  • Abbruch- und Aufräumarbeiten
  • Renovierungsarbeiten usw.

Feuerversicherung für Bauherren

Brände vernichten nicht nur Bestandsimmobilien. Beim Bau kann schnell ein Feuer ausbrechen. Aufgrund dessen haben angehende Eigentümer diesen Aspekt schon in der Bauphase zu berücksichtigen.

Eine Feuerversicherung kann in Form der Feuerrohbau- oder Gebäudeneubauversicherung abgeschlossen werden. Letztere kombiniert mehrere Schadensbereiche am Rohbau miteinander und bietet dem Bauherren somit Sicherheit für die Dauer der Bauphase.


Einzelnachweise und Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG)
  2. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG) § 3 Versicherungsschein
  3. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG) § 10 Beginn und Ende der Versicherung
  4. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG) § 11 Verlängerung, Kündigung

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